Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist eine Oppositionsklage gegen eine Unterhaltsexekution. Außer Streit gestellt ist, dass der Kläger im Monatsdurchschnitt ein Einkommen von 4.080 EUR netto für den gesamten relevanten Zeitraum der Revision vom 1. Jänner 1998 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 9. August 2007 hatte (ON 11). Die Streitteile schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung vor dem Bezirksgericht (BG) Bruck/Mur am 23. März 1988 einen Scheidungsfolgenvergleich, m... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtlic... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Im Zuge dessen begehrte der Kläger die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung seines nachehelichen Aufteilungsanspruchs. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag mit einstweiliger Verfügung vom 18. 5. 2004 statt und verbot der Beklagten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils binnen Jahresfrist einzuleitenden Aufteilungsverfa... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 13. Oktober 2000 geschieden. Die Antragstellerin ist zu einem Viertel, der Antragsgegner zu drei Viertel Eigentümer der während aufrechter Ehe angeschafften Liegenschaft, auf der sich das vormals als Ehewohnung dienende Wohnhaus befindet. Die Lebensgemeinschaft der Streitteile wurde im Oktober 1999 aufgelöst. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt, w... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte schloss mit dem Kläger einen Bestandvertrag über ein Geschäftslokal (Betrieb eines Nagelstudios und Fußpflege) auf einer im Eigentum des Klägers stehenden Liegenschaft. Beginn des Bestandverhältnisses war der 1. 7. 1999, der Bestandzins inklusive Umsatzsteuer und Betriebskostenpauschale betrug ATS 7.356,25 (EUR 534,60) monatlich. In dem als „Pachtvertrag" bezeichneten Vertrag wurde unter anderem festgehalten (5. 2. „Die Erhaltung des Pachtgegenstandes obli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Angestellte der Beklagten und wirkten im Rahmen ihrer Tätigkeit an Entwicklungen mit, für die der Beklagten österreichische Patente erteilt wurden. Gegenstand der (verbundenen) Verfahren ist die Erfindervergütung für die Anteile der Kläger an den Patenten 365.808, 379.914, 382.978, 382.979, 384.686, 384.687 für die Jahre 1987 bis 1989 sowie 1990 bis 1993. Die Kläger hatten von der Beklagten zunächst Rechnungslegung und Feststellung verlangt, l... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des rechtskräftigen Zwischenurteiles des Landesgerichtes Wels als Berufungsgericht vom 7. 7. 2003 (ON 74) hat die Beklagte der Klägerin den Verdienstentgang, den diese im Zeitraum vom 1. 8. 1995 bis 30. 9. 1998 auf Grund des Nichtbetriebes eines Lokales im Shopping-Center U***** erlitten hat, dem Grund nach zur Gänze zu ersetzen. Dieser Entscheidung liegt im Wesentlichen zugrunde, dass die Beklagte die mit der Klägerin getroffene Vereinbarung, dieser bis 26. 6.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 3. 9. 1973 bis 22. 1. 1999 beschäftigt und hat in dieser Zeit zahlreiche Erfindungen gemacht, die zum Patent angemeldet wurden. Im Einzelnen handelt es sich um Erfindungen im Zusammenhang mit der L*****-Faser und um Erfindungen aus dem Bereich der M*****Spaltung (M*****). Das Dienstverhältnis wurde durch den Austritt des Klägers beendet, der mit dem Vorenthalten von Bonuszahlungen und der zustehenden Dienstvergütungsansprüche begrün... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt als nunmehr geschiedener Ehemann vom Beklagten als den die Ehe gestört habenden Dritten den Ersatz von Detektivkosten. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dies. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision deshalb zulässig sei, weil das EheRÄG 1999 unter Umständen eine differenzierende Betrachtung des Interesses des Verletzten an der Einschaltung eines Detektives zwecks Nachweises der Ehestörun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, und die Beklagte haben am 25. 6. 1997 einen Mietvertrag über die Wohnung top Nr. 35 auf Stiege 2 im Haus * abgeschlossen. Der laufende Mietzins wird von der Beklagten regelmäßig und vollständig bezahlt. Für die Wohnung sind von der Beklagten aber auch Eigenleistungen in Form von Grund- und Baukostenbeiträgen zu erbringen. Aus diesem Titel wurden von der Beklagten EUR 11.127,70 bisher nicht bezahlt. Dieser Betrag war spätes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1.) Ferdinand B***** & Co OHG, *****, 2.) Dr. Ludwig R**********, 3.) Dr. Fritz R*****, und 4.) Ruth A*****, alle vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bis 16. 1. 1997 mit Markus L***** verheiratet; an diesem Tag wurde ihre Ehe gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Die Klägerin hatte am 23. 9. 1996 die Ehescheidungsklage eingebracht. Das Klagebegehren stützte sich unter anderem darauf, dass ihr Gatte zumindest seit August 1996 eine intime Beziehung zur Beklagten habe. Der Klägerin waren Gerüchte zu Ohren gekommen, dass ihr Gatte ein intimes "Verhältnis" mit der Beklagten habe; er selbst stellte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin mit Peter S***** wurde mit Urteil vom 31. 1. 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Dieser hatte im Dezember 1994 die Beklagte kennen gelernt. Er verließ am 1. 8. 1995 die Ehewohnung in K***** und zog zu seinem Onkel nach G*****. Im September 1995 kam es erstmals zu intimen Beziehungen zwischen ihm und der Beklagten. In der Folge nächtigte die Beklagte auch bei Peter S***** und verbrachte die Wochenenden mit ihm. A... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 7. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 18. 9. 1996 zu 32 C 92/96 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieser Ehe entstammen der am 3. 4. 1977 geborene Christian S***** und der am 28. 7. 1978 geborene Martin S*****. Als Ehewohnung diente das Haus W*****straße ***** mit angrenzender Liegenschaft in G*****. Diese Liegenschaft samt dem darauf s... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 20. 9. 1991, rechtskräftig am 1. 5. 1992, geschieden. Die Antragstellerin beantragte am 17. 4. 1992 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dahingehend, dass die eheliche Wohnung im Haus S*****straße 75, *****, samt Einrichtung und Hausrat und allen darin befindlichen Fahrnissen ihr belassen werde, ihr weiters 10 Orientteppiche sowie das Silberbesteck für... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 24. 1. 1939 bei der Lothar C***** Gesellschaft mbH (später nur mehr: E***** Gesellschaft mbH; im folgenden kurz Gesellschaft genannt) beschäftigt. Diese schritt zunächst im vorliegenden Verfahren als Klägerin ein, bis sie nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches über ihr Vermögen vom Sachwalter der Ausgleichsgläubiger als klagende Partei abgelöst wurde (ON 58). Dessen Überwachung hat sich die Gesellschaft bis zur Erfüllung des Ausgleiche... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wurde am 25. 8. 1995 von der Firma L***** AG mit dem Sitz in der Schweiz beauftragt, den Transport von Teilen einer Raiserboring-Anlage (Teile einer Tunnelbohrmaschine) vom Werkplatz der U***** in Strasshof an der Nordbahn nach Fribourg in der Schweiz durchzuführen. Die klagende Partei gab diesen Auftrag am selben Tag an die beklagte Partei weiter. Nach dem Transportauftrag sollte die Beladung am 28. 8. 1995 vormittag erfolgen. Der Entladetermin w... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 B1ZPO §41 Abs1 F1ZPO §54 Abs1ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Die Beiziehung eines Detektivunternehmens und die hiedurch verursachten Kosten sind als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig im Sinn des § 41 Abs 1 ZPO anzusehen, wenn die Ergebnisse der detektivischen Nachforschung geeignet waren, die Tatsachengrundlage des erstgerichtlichen Verfahrens zu erweitern (wobei hier überdies der Umstand zu berücksichtigen ist, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei haftet dem Kläger für Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall vom 18. November 1983, bei dem er schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrt zuletzt an Verunstaltungsentschädigung S 50.000,- (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung aus diesem Rechtsgrund von S 30.000,-) sowie an Verdienstentgang für die Zeit vom 2. 1. 1984 bis zum 31. 12. 1994 S 2,599.932,70 (unter Abzug von Leistungen der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, der Wiene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem festgestellten Sachverhalt sind für die beträchtlichen Umsatzrückgänge des Klägers beim Vertrieb von Astdübeln ab 1993 mehrere Faktoren ursächlich, darunter auch der Umstand, daß die Zweitbeklagte ab dem zweiten Halbjahr 1992 unter Zuhilfenahme einer durch Verstoß gegen § 11 UWG nachgebauten Produktionsanlage ebenfalls Astdübel erzeugt und mit ihren Produkten Kunden des Klägers zu niedrigeren Preisen als der Kl... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Bei Ermittlungsschwierigkeiten bezüglich des Ausmaßes der Zinsminderung nach § 1096 ABGB darf das Gericht gemäß § 273 Abs 1 ZPO eine Ermessensentscheidung treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 23/98p Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 23/98p 5 Ob 60/04s Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 60/04s V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat nicht, wie Punkt 1 der Zulassungsbeschwerde meint, von der Aufteilungspost Ehewohnung den für die Anschaffung des Grundstücks dem Antragsgegner seinerzeit geschenkten Betrag abgezogen, sondern - im Einklang mit veröffentlichter Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes - den Umstand, daß das Grundstück aus Zuwendungen des Vaters des Antragsgegners angeschafft wurde, im Rahmen eines Vorwegabzuges vom... mehr lesen...
Norm: ASGG §89 Abs2ZPO §273 Abs1ZPO §503 E4c/20
Rechtssatz: Bei der Beitragsfestsetzung nach § 89 Abs 2 ASGG unter sinngemäßer Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO handelt es sich um revisible rechtliche Beurteilung, wobei eine genaue Berechnung der Höhe der vorläufigen Zahlung nicht erforderlich ist; der Rückgriff auf die in derartigen Fällen erfahrungsgemäß übliche Höhe der Leistung genügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AMRG §8 Abs3ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Die nur stundenweise und tageweise Inanspruchnahme des Mietobjektes der Antragstellerin für die Neugestaltung des Geschäftslokales der Antragsgegnerin im Rahmen der Entschädigungsregelung des § 8 Abs 3 MRG kann nicht dazu führen, der Antragstellerin alle durch die monatelangen Baumaßnahmen eingetretenen Vermögensnachteile abzugelten. Andrerseits wäre in der schlichten Gegenüberstellung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 Abs1ZPO §503 C6
Rechtssatz: Der Kläger macht zutreffend eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens geltend, wenn das Gericht zweiter Instanz übersehen hat, daß in bezug auf das behauptete angemessene Entgelt ein rechtlicher Feststellungsmangel vorliegt, welcher zur Folge hatte, daß die Festsetzung eines Betrages nach freier Überzeugung im Sinne des § 273 Abs 1 ZPO noch gar nicht erfolgen dürfte. Entscheidun... mehr lesen...