Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist eine Oppositionsklage gegen eine Unterhaltsexekution. Außer Streit gestellt ist, dass der Kläger im Monatsdurchschnitt ein Einkommen von 4.080 EUR netto für den gesamten relevanten Zeitraum der Revision vom 1. Jänner 1998 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 9. August 2007 hatte (ON 11). Die Streitteile schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung vor dem Bezirksgericht (BG) Bruck/Mur am 23. März 1988 einen Scheidungsfolgenvergleich, m... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 B1ZPO §41 Abs1 F1ZPO §54 Abs1ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Die Beiziehung eines Detektivunternehmens und die hiedurch verursachten Kosten sind als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig im Sinn des § 41 Abs 1 ZPO anzusehen, wenn die Ergebnisse der detektivischen Nachforschung geeignet waren, die Tatsachengrundlage des erstgerichtlichen Verfahrens zu erweitern (wobei hier überdies der Umstand zu berücksichtigen ist, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Bei Ermittlungsschwierigkeiten bezüglich des Ausmaßes der Zinsminderung nach § 1096 ABGB darf das Gericht gemäß § 273 Abs 1 ZPO eine Ermessensentscheidung treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 23/98p Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 23/98p 5 Ob 60/04s Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 60/04s V... mehr lesen...
Norm: ASGG §89 Abs2ZPO §273 Abs1ZPO §503 E4c/20
Rechtssatz: Bei der Beitragsfestsetzung nach § 89 Abs 2 ASGG unter sinngemäßer Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO handelt es sich um revisible rechtliche Beurteilung, wobei eine genaue Berechnung der Höhe der vorläufigen Zahlung nicht erforderlich ist; der Rückgriff auf die in derartigen Fällen erfahrungsgemäß übliche Höhe der Leistung genügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AMRG §8 Abs3ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Die nur stundenweise und tageweise Inanspruchnahme des Mietobjektes der Antragstellerin für die Neugestaltung des Geschäftslokales der Antragsgegnerin im Rahmen der Entschädigungsregelung des § 8 Abs 3 MRG kann nicht dazu führen, der Antragstellerin alle durch die monatelangen Baumaßnahmen eingetretenen Vermögensnachteile abzugelten. Andrerseits wäre in der schlichten Gegenüberstellung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 Abs1ZPO §503 C6
Rechtssatz: Der Kläger macht zutreffend eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens geltend, wenn das Gericht zweiter Instanz übersehen hat, daß in bezug auf das behauptete angemessene Entgelt ein rechtlicher Feststellungsmangel vorliegt, welcher zur Folge hatte, daß die Festsetzung eines Betrages nach freier Überzeugung im Sinne des § 273 Abs 1 ZPO noch gar nicht erfolgen dürfte. Entscheidun... mehr lesen...