Norm: ZPO §270 UrhG §12 Abs1 ZPO § 270 heute ZPO § 270 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Eine gesetzliche Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, das Gesetz verbietet ausnahmsweise die Widerlegung. Entscheidungstexte 4 Ob 36/16x Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §270 ZPO § 270 heute ZPO § 270 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: § 270 ZPO ist nur auf gesetzliche Vermutungen und nicht auf Fiktionen anzuwenden. Paragraph 270, ZPO ist nur auf gesetzliche Vermutungen und nicht auf Fiktionen anzuwenden. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Am 23. 12. 1991 um etwa 17.00 Uhr stürzte die Klägerin und verletzte sich dabei am Ringfinger der linken Hand. Am 24. 12. 1991 begab sie sich kurz vor Mitternacht in die Behandlung eines Unfallkrankenhauses, dessen Rechtsträgerin die beklagte Partei ist. Die Klägerin begehrte an Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung global S 100.000,-- und die Feststellung, daß ihr die beklagte Partei ab dem 24. 12. 1992 für alle kausalen Schäden aus der Behandlung im Unfallkra... mehr lesen...
Norm: ZPO §270 ZPO § 270 heute ZPO § 270 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Zur Umkehr der objektiven Beweislast, abweichend von der gesetzlichen Regelung, ist das Gericht nur bei Vorliegen besonderer Sachgründe legitimiert; nur dann darf es das Beweisrisiko extra legem zum Vorteil der ... mehr lesen...
Max U. wurde mit Beschluß vom 18. Juni 1953 und Klara U. mit Beschluß vom 18. Juni 1953 für tot erklärt und hinsichtlich der beiden Ehegatten ausgesprochen, daß sie den 8. Mai 1945 nicht überlebt haben. Mit der Einantwortungsurkunde vom 11. April 1956 wurde der Nachlaß nach Klara U., bestehend aus einem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ.X und mit der Einantwortungsurkunde vom 31. Oktober 1956 der aus dem weiteren Hälfteanteil an der angeführten Liegenschaft bestehende Nachlaß nach... mehr lesen...
Norm: TodeserklärungsG §9 ZPO §270 ZPO § 270 heute ZPO § 270 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die in § 9 TodeserklärungsG 1950 enthaltene Vermutung schafft eine Umkehrung der Beweislast und steht daher als Sondernorm nicht im Widerspruch mit der Regelung des § 270 ZPO. Die in Paragra... mehr lesen...
Norm: ZPO §270 ZPO §411 ZPO § 270 heute ZPO § 270 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
R... mehr lesen...