Rechtssatz
Eine gesetzliche Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, das Gesetz verbietet ausnahmsweise die Widerlegung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130746Im RIS seit
13.06.2016Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016