Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte zu 8 Cg 290/88 des Landesgerichtes Feldkirch die beklagten Parteien 1. V***** & Co, 2. Eugen R***** jun., 3. Sophie K***** und 4. Eugen R***** auf Unterlassung einer bestimmten irreführenden Äußerung geklagt und zugleich die Ermächtigung begehrt, den stattgebenden Teil dieses Urteilsspruches binnen drei Monaten nach Rechtskraft auf Kosten der beklagten Parteien ua in der Zeitung "W*****" sowie in den "V***** Nachrichten", und zwar dort zwe... mehr lesen...
Begründung: Weil die beklagte Partei seinen Antrag auf Invaliditätspension vom 6. Mai 1987 mit Bescheid vom 25. August 1987 mangels Invalidität abgelehnt hatte, erhob der Kläger rechtzeitig Klage. Ihr Begehren ist auf eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Stichtag (1. Juni 1987) gerichtet und stützt sich darauf, daß der Kläger, der gelernter Schlosser und in den letzten 15 Jahren als Schlosser und Kraftfahrer beschäftigt gewesen sei, wegen Schmerzen im rechten Arm... mehr lesen...
Der Kläger betrieb auf dem Grundstück 131/2 KG A eine aus drei Teichen mit einer Fläche von 392 m2, 320 m2 und 79 m2 bestehende Fischteichanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 28. 2. 1969, Wa-230-1968, wurde ihm gemäß §§ 9, 11 bis 14, 32, 38, 39, 41, 98, 111 und 112 WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Fischteichen erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 26. 8. 1969, Wa-230-1968, wurde gemäß §§ 98 und 121... mehr lesen...
Der bei der Klägerin kranken-zusatzversicherte Beklagte wurde am Morgen des 9. August 1978 im Zuge eines Streites mit anderen Personen durch Schüsse schwer verletzt, nachdem er mit einem Wagenheber einen seiner Gegner ebenfalls schwer verletzt hatte. Die Klägerin fordert die zunächst von ihr übernommenen und bezahlten Mehrkosten der Behandlung des Beklagten in der zweiten Verpflegsklasse des Krankenhauses in S aus dem Titel ungerechtfertigter Bereicherung zurück, weil sie den Sachverh... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 Abs3 DV
Rechtssatz: Wird eine in der Klagebeantwortung abgegebenes Geständnis in diesem Schriftsatz in den weiteren Ausführungen widerrufen, dann ist es dem Gerichte überlassen, zu beurteilen, inwieweit die von der Partei beigefügten Zusätze und Einschränkungen dieses Geständnis aufheben oder in seiner Wirksamkeit beeinträchtigten. Entscheidungstexte 8 Ob 180/65 Entschei... mehr lesen...