TE OGH 1998/10/13 10ObS310/98f

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.10.1998
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten