Norm: JN §19JN §45GOG §27aRstDG §49ZPO §260ZPO §261
Rechtssatz: Die Entscheidungen über die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts in einem gesondert ausgefertigten Beschluss oder in der über die Hauptsache ergehenden Entscheidung sind infolge analoger Anwendung des § 45 JN unanfechtbar. Es ist dem Gesetzgeber nicht zu unterstellen, dass er an die Entscheidung eines überhaupt unzuständigen Gerichts weniger strenge Folgen knüpfen w... mehr lesen...
Norm: ZPO §261ZPO §543ArbVG §105 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 105 Abs 4 ArbVG verspätete Klagen zur Anfechtung einer Kündigung sind analog § 543 ZPO zurückzuweisen. Die Einhaltung der Frist ist daher als besondere Prozessvoraussetzung anzusehen. Wird über diese nicht abgesondert verhandelt, ist der die Prozesseinrede abweisende Beschluss, auch wenn er entgegen § 261 ZPO besonders ausgefertigt wurde, nicht abgesondert anfechtbar. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zuerkennung von Entgeltdifferenzen als Insolvenzentgelt von der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Zurückweisung der Klage gemäß § 67 Abs 2 iVm § 73 ASGG. Das Erstgericht wies mit „Urteil“ die Klage zurück. Der angefochtene Bescheid vom 2. 6. 2009 sei dem Klagevertreter am 4. 6. 2009 zugegangen. Am 2. 7. 2009 habe der Klagevertreter elektronisch eine Mahnklage eingebracht. Nach telefonischem Verbesserungsauftrag habe der Klagev... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „J***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Zwolanek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Herbert Gartner, Rechtsanwalt in Wien, wegen 25.000 E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete auf einem zu diesem Zweck im Jahr 1994 gekauften Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Der Antragsteller war Wohnungseigentumsbewerber und übernahm seine Wohnung Top Nr. 56 im Jahr 1998 zur Benützung. Am 20. 12. 2002 stellte er bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten Preises gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG sowie auf Schaffung eines Rückzahlungstitels. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine chilenische Staatsbürgerin, und der Beklagte, ein deutscher Staatsbürger, haben am 10. 5. 1999 in Deutschland die Ehe geschlossen. Der Beklagte hatte zum Zeitpunkt der Eheschließung Wohnsitze in den Vereinigten Staaten von Amerika, in L***** (D) sowie in L***** (F*****). Die Klägerin war abwechselnd in L***** (D) und in L***** (Ö) polizeilich gemeldet. Die Streitteile wohnten üblicherweise von Mai bis Oktober oder November jeden Jahres in L***** (Ö) un... mehr lesen...
Norm: ASGG §38ZPO §261EO §301
Rechtssatz: Soweit in der Drittschuldnerklage die überwiesene Gehaltsforderung des Verpflichteten geltend gemacht wird, sind die Arbeitsgerichte zuständig. Nur der Schadenersatzanspruch nach § 301 Abs.3 EO gehört vor die allgemeinen Zivilgerichte. Die Überweisungsbestimmung des § 38 Abs.2 ASGG ist immer dann anzuwenden, wenn ein zur Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit berufenes Gericht (etwa auch ein Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger forderte nach Bezahlung seiner Honorarforderung vom Beklagten klageweise die Zahlung von Verzugszinsen sowie den Ersatz von Mahnkosten. Dazu legte er im Sinne seines Schriftsatzes ON 7 dar, daß das Mahnschreiben zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen wäre. Das Prozeßgericht erster Instanz gab dem Begehren des Klägers in Ansehung eines Zinsenbetrages von 232,61 S statt und wies das weitere auf Ersatz der Kosten eines anwaltlichen Einschrei... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei Einbringung der Klage je zur Hälfte Eigentümer der EZ *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke Nr.1728 und 1729 je Acker gehören. Mit Übergabsvertrag vom 16.4.1986 übertrugen sie das Eigentum an ihrem Anwesen einschließlich dieser Grundstücke ihrem Sohn. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu der ua die Grundstücke Nr.1707/3, 1707/4 und 1726 gehören, welche an die Grundstücke der Kläger angrenzen. Mit der Behauptung, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 9.8.1989 wurde der Klägerin ab 7.3.1989 eine monatliche Witwenpension von S 4.018,30 zuerkannt. Weiters wurde in diesem Bescheid ausgesprochen, daß über das Ruhen der Pension gemäß § 60 GSVG noch gesondert entschieden werde, weil es derzeit nicht feststellbar sei. Diesem Bescheid lag ein Antrag der Klägerin auf Gewährung der Witwenpension vom 7.3.1989 (Blatt 45 des Anstaltsaktes) zugrun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 1.) die Feststellungen a) daß er zur Beklagten vom 2. Juli - 26. November 1986 in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stand und b) die Beklagte dem Kläger für alle Spätfolgen aus dem Vorfall (= Arbeitsunfall) vom 26. November 1986 hafte; 2.) die Ausstellung eines Dienstzeugnisses "gesetzlichen Inhalts" und - nachdem er in der letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung sein ursprüngliches Begehren auf Ersatz ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Minderjährigen handelt es sich um ein uneheliches Kind, dessen Amtsvormund das Bezirksjugendamt für den 3. Wiener Gemeindebezirk ist. Die Vaterschaft des Ernst S*** ist gerichtlich festgestellt. Die Pflege und Erziehung der Minderjährigen steht aufgrund der Entscheidung des Erstgerichtes vom 11. Juni 1979 (ON 23) der väterlichen Großmutter zu. Der Vater beantragte, ihn zum Vormund zu bestellen. Das Erstgericht wies den Antrag zurück (Punkt 1 des erstgerichtlich... mehr lesen...
Begründung: Johann K*** verstarb am 14.1.1988 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Die gesetzlichen Erben gaben zu je einem Drittel des Nachlasses die unbedingte Erbserklärung ab und erstatteten ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis. In das Vermögensbekenntnis wurden unter anderem Wertpapiere mit einem Nominale von S 1,285.000,-- und S 1,189.000,-- aufgenommen; die Nachlaßaktiva betrugen S 3,366.421,53, die Nachlaßpassiva S 33.428,--, sodaß sich ein reines Nachlaßver... mehr lesen...