Norm: ZPO §257 ZPO § 257 heute ZPO § 257 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 257 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach der vorbereite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die zu FN 199393a im Firmenbuch registriert ist, befasst sich mit dem Handel von Firestixx Premium-Pellets, Premium- und Industriehackgut, Rindendekor und Lohnhacken, wobei Pellets aus Holz bestehen und als Rohstoff insb Hobel- und Sägespäne dienen, welche in der holzverarbeitenden Industrie als Nebenprodukt in großen Mengen anfallen. Diese Holz- und Sägespäne werden in einem speziellen Verfahren mit Pressen unter hohem Druck verdichtet und üblic... mehr lesen...
Norm: ZPO §178 ZPO §257 ZPO § 178 heute ZPO § 178 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 178 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 257 heute ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 4. 3. 2003 (ON 140) einen Schriftsatz des Klägers vom 14. 1. 2003 (ON 132) und das inhaltsgleiche mündliche Vorbringen in der Tagsatzung vom 4. 3. 2003 jeweils insoweit zurück, als es "auch hinsichtlich Erläuterung bisher angerissener Punkte neues Vorbringen enthalte". Mit Beschluss vom 10. 4. 2003 (ON 141) wies das Erstgericht die "Klagsausdehnung von 31. 12. 2002 (ON 129)" zurück. Das vom Kläger angerufene Rekursgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob die Zurückweisung von Schriftsätzen im Provisorialverfahren anfechtbar ist. Die Entscheidung 4 Ob 81/89 (= EvBl 1989/137) sei vereinzelt geblieben. In dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass die Grundsätze der ZPO über die Unanfechtbarkeit der Zulassung oder Zurückweisung weiterer Schriftsätze im Provisorialverfahren analog anzuwenden seie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt seit 1989/1990 in Österreich ein Trinkwasserrohrsystem "KELIT HIT" auf Kunststoffbasis unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton im Bereich der RAL-Farbtöne 5005, 5010, 5017 und 5019 nach Farbtonliste RAL 840 HR. Vor 1990 war sie Alleinvertriebspartnerin des italienischen Herstellers P***** in Österreich und vertrieb die von diesem hergestellten, gleichfalls blauen Trinkwasserrohre der Marke "COPRAX". D... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller behaupten, sie beabsichtigten, in Österreich im Jänner 1996 drei neue Produkte in Verkehr zu bringen. Vertreter der F* GmbH und der (in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen) F* GmbH, welche gleichartige Produkte in Österreich vertreiben, hätten angekündigt, daß sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden gerichtlichen Schritte unternehmen, insbesondere einen Sicherungsantrag bei den österreichischen Gerichten einbringen wollten, um den Beklagten da... mehr lesen...
Norm: EO §56 Abs3 EO §78 EO §402 Abs2 ZPO §257 ZPO §258 EO § 56 heute EO § 56 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 56 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 56 gültig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten u.a. die Unterlassung verschiedener irreführender oder wahrheitswidriger Behauptungen, die der Beklagte in dem von ihm verfaßten Buch "Der Fall Lucona" über den Kläger aufgestellt habe, und beantragt zur Sicherung dieses Anspruches eine einstweilige Verfügung. Nach teilweiser Aufhebung der über den Sicherungsantrag ergangenen Entscheidung der zweiten Instanz durch den Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 13. September 1988, 4 Ob 44/... mehr lesen...
Das auf Zahlung von restlichem Werklohn gerichtete Klagebegehren wurde in der Klagebeantwortung mit der Behauptung bestritten, es sei ein Großteil der durchgeführten Arbeiten ohne Einvernehmen des Beklagten von dessen Schwiegersohn in Auftrag gegeben und ein großer Teil der Arbeiten nicht vollendet worden, obwohl namhafte Akontozahlungen geleistet worden seien; ferner sei "ein Teil der Arbeit unsachgemäß ausgeführt" worden. Zum Beweis hiefür berief sich der Beklagte auf Ortsaugensc... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 ZPO §258 ZPO § 257 heute ZPO § 257 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 257 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 258 heute ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies einen Schriftsatz der beklagten Partei als den Vorschriften des § 258 ZPO. widersprechend zurück. Das Erstgericht wies einen Schriftsatz der beklagten Partei als den Vorschriften des Paragraph 258, ZPO. widersprechend zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der beklagten Partei Folge und änderte den angefochtenen Beschluß dahin ab, daß es verfügte, der Schriftsatz sei zum Akt zu nehmen. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der klagenden Partei... mehr lesen...
Norm: ZPO §229 ZPO §257 ZPO §258 ZPO § 229 heute ZPO § 229 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 229 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 257 heute ... mehr lesen...