Norm: ZPO §178ZPO §257
Rechtssatz: Nach § 178 Abs 2 ZPO idFd ZVN 2002 hat jede Partei ihre Vorträge (also ihr Vorbringen und ihre Anträge, wozu auch die Beweisanbote gehören) so schnell wie möglich, also insb auch innerhalb der vom Gesetz oder Gericht dafür eingeräumten Fristen (etwa für die Klagebeantwortung oder einen aufgetragenen Schriftsatz) zu erstatten. Diese Prozessförderungspflicht macht es den Parteien sohin ausdrücklich zur Pflicht, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten u.a. die Unterlassung verschiedener irreführender oder wahrheitswidriger Behauptungen, die der Beklagte in dem von ihm verfaßten Buch "Der Fall Lucona" über den Kläger aufgestellt habe, und beantragt zur Sicherung dieses Anspruches eine einstweilige Verfügung. Nach teilweiser Aufhebung der über den Sicherungsantrag ergangenen Entscheidung der zweiten Instanz durch den Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 13. September 1988, 4 Ob 44/88-... mehr lesen...
Norm: EO §56 Abs3EO §78EO §402 Abs2ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: In der EO ist die Frage, ob im Provisorialverfahren nach Erstattung einer aufgetragenen Äußerung (§§ 56 Abs 3, 402 Abs 2 EO) die Einbringung weiterer Äußerungsschriftsätze (oder ein Schriftsatzwechsel) zulässig ist, nicht geregelt. Obwohl § 78 EO die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen der ZPO über Klage, Klagebeantwortung und Streitverhandlung (§§ 226 bis 265 ZPO - in diesem Ti... mehr lesen...
Das auf Zahlung von restlichem Werklohn gerichtete Klagebegehren wurde in der Klagebeantwortung mit der Behauptung bestritten, es sei ein Großteil der durchgeführten Arbeiten ohne Einvernehmen des Beklagten von dessen Schwiegersohn in Auftrag gegeben und ein großer Teil der Arbeiten nicht vollendet worden, obwohl namhafte Akontozahlungen geleistet worden seien; ferner sei "ein Teil der Arbeit unsachgemäß ausgeführt" worden. Zum Beweis hiefür berief sich der Beklagte auf Ortsaugenschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: Schriftsätze, die so knapp vor der Tagssatzung eingebracht werden, daß eine vorherige Zustellung an den Gegner nicht mehr möglich ist, sind zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 774/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 774/79 Veröff: EvBl 1980/93 S 300 = SZ 52/175 European Case Law Identi... mehr lesen...
Das Erstgericht wies einen Schriftsatz der beklagten Partei als den Vorschriften des § 258 ZPO. widersprechend zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der beklagten Partei Folge und änderte den angefochtenen Beschluß dahin ab, daß es verfügte, der Schriftsatz sei zum Akt zu nehmen. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der klagenden Partei zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Rechtsmittel gegen die Annahme eines Schriftsatzes zu ... mehr lesen...
Norm: ZPO §229ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines vorbereitenden Schriftsatzes ist als Verfügung nach §§ 229, 257, 258 ZPO anzusehen und gemäß § 257 Abs 2 ZPO nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 171/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 3 Ob 171/52 Veröff: JBl 1952/17 S 422 (jedoch dort mit falscher Geschäftszahl als 1 Ob 171/52 zitiert) ... mehr lesen...