RS OGH 1979/11/22 7Ob774/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1979
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Norm

ZPO §257
ZPO §258

Rechtssatz

Schriftsätze, die so knapp vor der Tagssatzung eingebracht werden, daß eine vorherige Zustellung an den Gegner nicht mehr möglich ist, sind zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039834

Dokumentnummer

JJR_19791122_OGH0002_0070OB00774_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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