Norm: ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §245DSt 1990 §1 DJN §54RATG §23
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte vorprozessuale Kosten entgegen der Judikatur, wonach auch nach der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB die Bestimmung des § 23 RATG weiter gelte und vorprozessuale Kosten durch Rechtsanwälte nur im Kostenverzeichnis geltend gemacht werden könnten, nicht in seiner Kostennote geltend gemacht, sondern in den Hauptsachenbetrag der Mahnklage aufg... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs1ZPO §245
Rechtssatz: 1.) Der Aufwand des Klagevertreters für eine Internet-Firmenbuchabfrage betreffend die genaue Bezeichnung der beklagten Partei bei einer Drittschuldner-Mahnklage ist vom Einheitssatz gemäß §23 Abs. 1 RATG erfasst. Selbst wenn man von einer Nichterfassung durch den Einheitssatz ausgehen würde, wäre die Abfrage in der Entlohnung für die Verfassung der Klage selbst enthalten. 2.) Die (versuchte) Erschleich... mehr lesen...
Norm: ZPO §244ZPO §245ABGB §1333
Rechtssatz: Vor Erlassung eines Zahlungsbefehles ist zu prüfen, ob das Begehren rechtlich schlüssig ist und vor allem auch, ob es nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Im Mahnverfahren kommt eine Abweisung eines Antrages auf Erlassung des Zahlungsbefehls nicht in Betracht, falls das Gericht - aus welchen Gründen auch immer - der Meinung ist, dass ein Zahlungsbefehl nicht bzw. nicht über das gesamte Klagebegehre... mehr lesen...