Entscheidungen zu § 244 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 2017/3/14 18R6/17m

Norm: ZPO §244
Rechtssatz: Sobald die Voraussetzungen für das obligatorische Mahnverfahren nach § 244 ZPO nur für eine beklagte Partei nicht vorliegen, ist dieses nicht anzuwenden. Der Beschluss ist daher aufzuheben und hinsichtlich aller Beklagter im ordentlichen Verfahren fortzufahren. Entscheidungstexte 18 R 6/17m Entscheidungstext LG Wr. Neustadt 14.03.2017 18 R 6/17m ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2017

TE OGH 2009/9/15 5Ob75/09d

Begründung: Der Antragsteller mietete vom Antragsgegner mit Mietvertrag vom 6. 3. 2004 die Wohnung Top 16 in *****. Das Bestandverhältnis begann am 1. 4. 2004. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von rund 54 m² und einen Balkon mit 6 m². Als monatlicher Hauptmietzins war ein Betrag von netto 331,35 EUR, dessen Wertsicherung gemäß §[§] 5 [f] RichtWG und eine monatliche Inventarmiete von netto 64,68 EUR vereinbart. Der Antragsgegner schrieb dann dem Antragsteller infolge Indexanpassung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.2009

RS OGH 2006/1/30 9Ra126/05y

Norm: ZPO §244ZPO §248KO §6ZPO §41
Rechtssatz: Wurde eine Klage im Mahnverfahren nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten eingebracht, muss der Masseverwalter Einspruch erheben, der nach TP 2 RATG zu honorieren ist. Entscheidungstexte 9 Ra 126/05y Entscheidungstext OLG Wien 30.01.2006 9 Ra 126/05y European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2006

TE OGH 2005/10/12 13R230/05d

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Entscheidung | OGH | 12.10.2005

RS OGH 2005/10/12 13R230/05d

Norm: ZPO §244ZPO §245ABGB §1333
Rechtssatz: Vor Erlassung eines Zahlungsbefehles ist zu prüfen, ob das Begehren rechtlich schlüssig ist und vor allem auch, ob es nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Im Mahnverfahren kommt eine Abweisung eines Antrages auf Erlassung des Zahlungsbefehls nicht in Betracht, falls das Gericht - aus welchen Gründen auch immer - der Meinung ist, dass ein Zahlungsbefehl nicht bzw. nicht über das gesamte Klagebegehre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2005

RS OGH 2003/12/11 2Ob276/03g

Norm: ZPO §244
Rechtssatz: Die Hypothekarklage ist keine ausschließlich auf Geldzahlung lautende Klage. Entscheidungstexte 2 Ob 276/03g Entscheidungstext OGH 11.12.2003 2 Ob 276/03g Veröff: SZ 2003/159 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118320 Dokumentnummer JJR_20031211_OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2003

TE OGH 2003/7/4 4R159/03v

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Entscheidung | OGH | 04.07.2003

RS OGH 2003/7/4 4R159/03v

Norm: ZPO §244ZPO §230
Rechtssatz: Bei einer unschlüssigen (Mahn-)Klage hat der Erstrichter tunlichst vor Erlassung eines Klagebeantwortungsauftrags ein Verbesserungsverfahren durchzuführen, sodass dann, wenn die klagende Partei im Rahmen des Verbesserungsverfahrens ihre Klage schlüssig stellt, dem Beklagten auch die volle Klagebeantwortungsfrist zur Erwiderung zur Verfügung steht. Grundsätzlich erscheint allerdings eine Verbesserung der Klage ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.2003

RS OGH 1981/12/15 5Ob703/81, 4Ob248/01a, 5Ob75/09d, 4Ob221/14z, 6Ob35/15p

Norm: MahnG §6 Abs1MahnG §15 Abs1ZPO §244ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Der Zahlungsbefehl im Mahnverfahren wird der materiellen Rechtskraft teilhaftig. Entscheidungstexte 5 Ob 703/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 5 Ob 703/81 Veröff: MietSlg 33409 4 Ob 248/01a Entscheidungstext OGH 13.11.2001 4 Ob 248/01a Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1981

RS OGH 1963/9/10 8Ob230/63

Norm: ZPO §141ZPO §244ZPO §258
Rechtssatz: Im Gerichtshofprozeß besteht keine gesetzliche Grundlage, den Parteien nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung den Wechsel vorbereitender Schriftsätze aufzutragen. Ein solcher Auftrag führt zu einer mit den Bestimmungen der §§ 244, 141 ZPO nicht in Einklang zu bringenden Erstreckung der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1963

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