Norm: ZPO §226 Abs1 IIIA
Rechtssatz: Ein ursprünglich schlüssiges Klagsvorbringen kann durch eine unsubstanziierte Klagseinschränkung, auf Grund derer die geltend gemachten mehreren Ansprüche nicht mehr im Einzelnen ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sind, unschlüssig werden. Entscheidungstexte 10 Ob 24/01d Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 Ob 24/01d ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 Abs1 IIIA
Rechtssatz: Undeutliches und unvollständiges Vorbringen in der Klage geht zu Lasten der klagenden Partei und führt, wenn diese die Fällung eines Versäumungsurteiles beantragt, zur Abweisung des Klagebegehrens. Entscheidungstexte 6 Ob 182/00h Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 182/00h European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 Abs1 IIA2ZPO §396 AZPO §396 B
Rechtssatz: Bei einer alternativen Klagehäufung könnte wegen Verletzung des Bestimmtheitserfordernisses kein Versäumungsurteil gefällt werden, weil der Umfang der Rechtskraft nicht beurteilt werden könnte. Entscheidungstexte 6 Ob 333/99k Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 333/99k Europ... mehr lesen...
Norm: ZPO §76ZPO §84ZPO §85ZPO §182ZPO §226 Abs1
Rechtssatz: Ein Prozessvorbringen wird immer dann als vollständig angesehen werden können, wenn es das Beweisthema so klar erscheinen lässt, dass eine sinnvolle Beweisaufnahme nach den Prozessvorschriften (beispielsweise also die Ausübung des Fragerechtes und die Erkennbarkeit der Relevanz vorgelegter Urkunden) möglich ist. Nur bei Unklarheiten über den geltend gemachten Rechtsgrund oder den Umfa... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 Abs1 VZPO §235 A3
Rechtssatz: In der Regel muß das Hauptbegehren zur Abweisung spruchreif sein, bevor in die Verhandlung über ein Eventualbegehren eingegangen werden darf. Im vorliegenden Fall ergibt sich aber die besondere Konstellation, daß die Beurteilung des Eventualbegehrens auch eine Vorfrage für die Beurteilung des Hauptbegehrens darstellt, sodaß schon für die Beurteilung der Berechtigung des Hauptbegehrens darüber zu verh... mehr lesen...