RS OGH 2011/6/28 10Ob24/01d, 10Ob49/11w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2001
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Norm

ZPO §226 Abs1 IIIA
  1. ZPO § 226 heute
  2. ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Ein ursprünglich schlüssiges Klagsvorbringen kann durch eine unsubstanziierte Klagseinschränkung, auf Grund derer die geltend gemachten mehreren Ansprüche nicht mehr im Einzelnen ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sind, unschlüssig werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114849

Im RIS seit

22.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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