Norm: ZPO §212 Abs5KO §104 Abs6KO §105 ZPO § 212 heute ZPO § 212 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 212 gültig von 02.04.1920 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 116/1920
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Norm: ABGB §884 ABGB §886 ZPO §212 Abs5 ZPO §212 Abs6 ZPO §212a ABGB § 884 heute ABGB § 884 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 886 heute ABGB § 886 gültig ab 01.01.1917 zuletzt g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 212 Abs 5 ZPO (§ 212a Abs 2 ZPO) können offenbare Unrichtigkeiten der Tonbandübertragung nachträglich vom Gericht jederzeit berichtigt werden (vgl auch § 292 Abs 2 ZPO). Die Berichtigung ist zeitlich nicht gebunden und wirkt auf den Zeitpunkt der protokollierten Prozeßhandlung zurück (2 Ob 547/76; 2 Ob 502/88; 8 Ob 626/90). Gegen die Berichtigung wäre in diesem Verfahrensstadium ein abgesondertes Rechtsmitt... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 18. Oktober 1988 berichtigte das Erstgericht das Protokoll über die Tagsatzung vom 12. Juli 1988 gemäß §§ 171 KO und 212 Abs. 5 ZPO. Mit Beschluß vom 18. Oktober 1988 berichtigte das Erstgericht das Protokoll über die Tagsatzung vom 12. Juli 1988 gemäß Paragraphen 171, KO und 212 Absatz 5, ZPO. Gegen diesen Beschluß erhob die Konkursgläubigerin Andreas O*** Weinkellerei KG Rekurs, der vom Gericht zweiter Instanz gemäß § 214 Abs. 1 ZPO (§ 171 KO) a... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5 ZPO §212a Abs2 ZPO § 212 heute ZPO § 212 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 212 gültig von 02.04.1920 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 116/1920 ZPO § 212a gül... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5 ZPO §214 Abs1 ZPO § 212 heute ZPO § 212 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 212 gültig von 02.04.1920 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 116/1920 ZPO § 214 gülti... mehr lesen...
Begründung: Nach Urteilsfällung verfügte das Erstgericht über Antrag der klagenden Partei eine Berichtigung des Verhandlungsprotokolles vom 18.6.1985 über die Vernehmung des Sachverständigen dahingehend, daß es auf AS 328 statt "für den Benützer der Tür kann dadurch keine Gefahrenerhöhung eintreten" richtig "für den Benützer der Tür kann dadurch eine Gefahrenerhöhung eintreten" zu lauten hat. Nach Auffassung des Erstgerichtes liege ein offenbarer Übertragungsfehler vor. Durch da... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5 ZPO § 212 heute ZPO § 212 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 212 gültig von 02.04.1920 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 116/1920
Rechtssatz:
Widerspruch g... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5 ZPO § 212 heute ZPO § 212 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 212 gültig von 02.04.1920 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 116/1920
Rechtssatz:
Eine nachträg... mehr lesen...
Infolge der Eingabe der Beklagten vom 2. Dezember 1953 hat das Erstgericht das in Kurzschrift aufgenommene Verhandlungsprotokoll vom 3. November 1953 und dessen Übertragung bezüglich eines Satzes in der Wiedergabe der Parteienvernehmung der Beklagten gemäß § 212 Abs. 5 ZPO. mit der Begründung: berichtigt, daß es sich um eine offenbare Unrichtigkeit der Aufnahme gehandelt habe. Infolge der Eingabe der Beklagten vom 2. Dezember 1953 hat das Erstgericht das in Kurzschrift aufgenommene ... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5 ZPO §214 Abs1 ZPO § 212 heute ZPO § 212 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 212 gültig von 02.04.1920 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 116/1920 ZPO § 214 gülti... mehr lesen...