Norm: ZPO §21ZPO §477 Abs1 Z4 D4MRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Das rechtliche Gehör muss allen Personen, die Parteien des Verfahrens sind oder zumindest in dem entsprechenden Verfahrensabschnitt parteigleiche Stellung haben, und dem Nebenintervenienten gewährt werden, dem Zivilprozess ist eine amtswegige Verständigung aller durch die Rechtskraft der künftigen Entscheidung betroffenen Personen von einem anhängigen Verfahren fremd. Denkbare Behe... mehr lesen...
Norm: ZPO §21
Rechtssatz: Nach österreichischer Prozessrechtslehre ist nicht nur eine Partei, sondern auch jede andere Person, die ein rechtliches Interesse am Ausgang dieses Rechtsstreits hat, zur Streitverkündung berechtigt. Entscheidungstexte 4 Ob 252/03t Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 252/03t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ZPO §21ZPO §411 H
Rechtssatz: Musste sich in einem Vorprozess der dort vom Auftraggeber geklagte auftragnehmende Frachtführer mangels substantiierter Darlegung der von ihm und seinen Subunternehmern aufgewendeten Sorgfalt die Vermutung grob fahrlässigen Handelns (Art 29 CMR) am unaufgeklärt gebliebenen Verlust des Transportguts zurechnen lassen, betrifft dies Umstände, die für das dortige Prozessergebnis notwendig waren. Der Vorwurf grob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §21dZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Hat der Kläger sein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung damit begründet, das Publikum sei über den Gesetzesverstoß der Beklagten aufzuklären, bedarf es bei festgestelltem Rechtsbruch keiner zusätzlicher Behauptungen und Beweise zum Veröffentlichungsbegehren. Entscheidungstexte 4 Ob 252/03t Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 ... mehr lesen...