Begründung: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 28. 3. 2001 zwei Liegenschaften samt den darauf befindlichen Wohnhäusern von der Stadt Wien. Im Kaufvertrag war vereinbart, dass die Käuferin ausdrücklich in alle Rechte, Pflichten und Ansprüche der Verkäuferin, insbesondere in die Rechte aus den bestehenden Mietverträgen, eintritt. Dies gelte unabhängig von der Entstehung des Anspruchs und unabhängig von der Rechtsgrundlage und aus welchem Titel auch immer. Vereinbarter Übergabest... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** C*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Reinhard Kohlhofer, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 40 % und die beklagte Partei zu 60 % am Stammkapital der A***** GmbH, in der Folge GmbH, beteiligt. Am 2. April 2004 schlossen die Streitteile eine mit „Syndikatsvertrag" überschriebene Vereinbarung, deren Wortlaut zwar von den Vorinstanzen nicht festgestellt wurde, der zwischen den Parteien aber nicht strittig ist. Diese Vereinbarung enthält unter anderem folgende Bestimmungen: „§ 3 Zweck des Syndikats Dieser Syndikats- und Stimmbindungsvertrag bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §396 B
Rechtssatz: Wenn eine Entscheidung über kontroversielle Standpunkte der Parteien nicht mehr zu treffen ist, bedarf es weder eines mündlichen Vortrags des eigenen Standpunkts, noch detaillierter mündlicher Anträge, sofern sich aus einem ohnehin mündlich gestellten Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteils klar und eindeutig ergibt, dass das schriftlich erstattete Vorbringen sowie die schriftlichen Anträge aufrecht erha... mehr lesen...
Norm: ZPO §176
Rechtssatz: Eine Klagseinschränkung wirkt erst mit Vortrag des betreffenden Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung. Entscheidungstexte 1 R 143/03v Entscheidungstext OLG Innsbruck 23.07.2003 1 R 143/03v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:2003:RI0000119 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §176ZPO §235 A
Rechtssatz: Die Streitanhängigkeit über das geänderte Begehren tritt schon vor dem Vortrag der schriftlich angezeigten Klageänderung mit der Zustellung des Schriftsatzes an den Beklagten ein, ebenso die Unterbrechungswirkung für die Verjährungsfrist. Entscheidungstexte 6 Ob 2064/96i Entscheidungstext OGH 23.05.1996 6 Ob 2064/96i ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Kläger beantragte, den Beklagten als seinen unehelichen Vater festzustellen und ihm aufzutragen, von Geburt an bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen Unterhaltsbeitrag von monatlich S 1.525 zu bezahlen (ON 1). Mit dem Schriftsatz vom 19. April 1990 (ON 28) verwies der Kläger darauf, daß der Beklagte seit dem 1. September 1989 wieder berufstätig sei, weshalb er das Unterhaltsbegehren ab diesem Zeitpunkt auf monatlich S 2.200 ausdehne. Dieser Schriftsatz wurde in ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist folgendes auszuführen: Rechtsprechung und Lehre anerkennen, worauf das Berufungsgericht bereits zutreffend verwiesen hat, die Wirksamkeit von Vereinbarungen, mit denen sich ein Dienstnehmer zur Rückzahlung von Ausbildungskosten für den Fall verpflichtet, daß das Dienstverhältn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 12. September 1983 eingelangten Klage begehrt die Klägerin als Eigentümerin einer Wohnung in Wien von der Beklagten als der Mieterin dieser Wohnung die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes für die Zeit von Oktober 1981 bis August 1983 von S 57.500,-- sA mit der Behauptung, der Rückstand sei bereits mehrfach eingemahnt worden. Die Klage wurde der Beklagten am 24. Oktober 1983 zugestellt. In der ersten Tagsatzung war die Beklagte anwaltlich vertreten; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Obergeschoß des Hauses Wien 13., Erzbischofgasse 63 e, gelegenen Wohnungen 3 und 4. Die beklagte Partei war als Bauunternehmer deren Bauführer. Die Wohnungen wurden am 27.September 1973 übergeben. Nach Rißbildungen in den Zwischenwänden sagte die beklagte Partei wiederholt Verbesserung zu. Die von ihr zuletzt im Jahre 1977 vorgenommenen Verbesserungsversuche blieben aber, wie sich später herausstellte, erfolglos. Im Mai 1980 tr... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §328ZPO §329ZPO §340ZPO §412
Rechtssatz: Zeugen sind im Verfahren mündlich zu vernehmen; schriftliche Zeugenaussagen sind dem österreichischen Recht fremd. Schriftliche Zeugenaussagen laufen sowohl dem Grundsatz der Unmittelbarkeit als auch dem Gebot der Mündlichkeit zuwider und sind somit als Beweismittel unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 28/86 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Obergeschoß des Hauses Wien 13., Erzbischofgasse 63 e, gelegenen Wohnungen 3 und 4. Die beklagte Partei war als Bauunternehmer deren Bauführer. Die Wohnungen wurden am 27.September 1973 übergeben. Bald nach Fertigstellung traten Risse in den Zwischenwänden auf. Im Sommer 1975 wurden diese Risse von der beklagten Partei, die erklärte, es handle sich um Risse, die bei einem Neubau auftreten könnten, mit Spachtelgips verschlossen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Berufung auf eine Vereinbarung vom 3.1.1969 und auf § 1 UWG beantragte die Klägerin mit der am 23.9.1980 überreichten Klage die Verurteilung der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr den Vertrieb von cola- und citrushaltigen Getränken bis 13.11.1980 zu unterlassen. Die Beklagte beantragte die Abweisung dieses Begehrens. In einem mit 17.11.1980 datierten und am 18.11.1980 beim Erstgericht eingelangten vorbereitenden Schriftsatz (ON 14) kündigte die Klägeri... mehr lesen...