RS OGH 2021/8/5 6Ob2064/96i, 6Ob50/10m, 3Ob203/14w, 2Ob36/21i

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Rechtssatz

Die Streitanhängigkeit über das geänderte Begehren tritt schon vor dem Vortrag der schriftlich angezeigten Klageänderung mit der Zustellung des Schriftsatzes an den Beklagten ein, ebenso die Unterbrechungswirkung für die Verjährungsfrist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105304

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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