Norm: ZPO §169 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Erklärung, den Fortsetzungsantrag zurückzuziehen, bedeutet nicht, dass neuerlich Ruhen des Verfahrens eintritt.
Entscheidungstexte 6 Ob 210/06k E... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (§§ 232, 233 ZPO). Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (Paragraphen 232, 233, ZPO). Am 4. Juni 1973 brachte Anton C***** (im Folgenden auch nur Voreigentümer) gegen die vormalige - am 21. März 1988 verstorbene (ihr Nachlass wurde z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 4.9.1992 eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei S 77.335,04 sA mit der Behauptung, die Firma A***** habe der beklagten Partei Waren geliefert und ihre daraus resultierenden Forderungen an die klagende Partei abgetreten. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren dem Grunde und der Höhe nach und beantragte Klagsabweisung. Die für 2.12.1992 anberaumte Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung blieb unbesucht, so daß Ruhen des... mehr lesen...
Begründung: Am Ende der Streitverhandlung vom 27.5.1994 vereinbarten die Parteien Ruhen des Verfahrens (Seite 2 in ON 8 = AS 39). Mit am 30.8.1994 überreichtem Schriftsatz beantragte der Kläger die Fortsetzung des Verfahrens, worauf am 31.8.1994 die nächste Streitverhandlung für den 18.10.1994 anberaumt wurde (ON 9). Mit Schriftsatz vom 5.9.1994, bei Gericht eingelangt am 6.9.1994, beantragte hierauf der Beklagte die Zurückweisung dieses Fortsetzungsantrages, da die Ruhensfrist ... mehr lesen...
Norm: ZPO §169 ZPO §225 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 225 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 225 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der beklagten Partei über den 17.Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrt er die Zahlung eines Betrages von 66.623,75 S brutto sA. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1986, welches dem Kläger am 17.Oktober 1986 zugekommen sei, sei er von der beklagten Partei entlassen worden. Die Entlassung sei nicht berechtigt. Außerdem sei die Entlassung nicht wirksam, weil k... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I ZPO §169 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Die... mehr lesen...
Norm: ZPO §169 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Vereinbarung, daß das Verfahren bis zur rechtskräftig Beendigung eines anderen Prozesses ruhen solle, ist eine eindeutige Zeitvereinbarung im Sinne des § 169 ZPO. Falls die Parteien jedoch nichts anderen au... mehr lesen...
Norm: ZPO §169 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Vereinbarung soll die Dauer des Ruhens bezeichnen. Die Unbestimmtheit der Dauer macht die Vereinbarung nicht ungültig. Hier tritt das Ruhen des Verfahrens vorerst nur für die Dauer der dreimonatigen Mindestf... mehr lesen...
Norm: ZPO §169 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Fortsetzungsantrag auch bei Fehlen einer Gleichschrift für den Prozeßgegner wirksam, und zwar mit Einlangen des Schriftsatzes bei Gericht; dies selbst dann, wenn die antragstellende Prozeßpartei den Fortsetzungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §169 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Haben die Parteien ein zwischen ihnen außergerichtlich vereinbartes "ewiges Ruhen des Verfahrens" dem Gerichte nicht angezeigt, dann ist ein Fortsetzungsantrag einer Partei prozessual zulässig. Die Vereinbarung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 I ZPO §169 ZPO §170 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §133 Abs2 ZPO §169 ZPO §237 Abs1 A ZPO § 133 heute ZPO § 133 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Die Parteien hatten in ihrer Rechtssache vor Gericht "dauerndes Ruhen des Verfahrens" vereinbart. Auf Grund eines Antrages, den der Kläger nach mehr als drei Monaten stellte, beraumte das Gericht eine Streitverhandlung an. Nunmehr beantragte der Beklagte, den klägerischen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zurückzuweisen und die Tagsatzung abzuberaumen. Das Prozeßgericht wies den Antrag des Beklagten ab. Das Rekursgericht gab seinem Rekurs Folge, wies den Antrag des Klägers z... mehr lesen...
Norm: ZPO §169 ZPO § 169 heute ZPO § 169 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Vereinbarung, das Verfahren möge dauernd ruhen, ist eine eindeutige Zeitvereinbarung im Sinne des § 169 ZPO mit der Wirkung, daß das Verfahren von keiner der beiden Parteien mehr aufgenommen werden kann (Wi... mehr lesen...