Entscheidungsgründe: A) Zum Fortsetzungsbeschluss: Über das Vermögen der vormals Beklagten wurde nach Erhebung der Revision und der freigestellten Revisionsbeantwortung am 14. 10. 2010 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (mittlerweile ein Konkursverfahren) eröffnet und der nunmehrige Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser beantragte am 3. 1. 2011 die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderung sei im Insolvenzverfahren angemeldet und von ihm in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1. Über das Vermögen der A***** AG (im Folgenden: beklagte Partei) wurde am 4. 5. 2010 der Konkurs eröffnet. Dadurch wurde das bereits beim Obersten Gerichtshof anhängige Verfahren unterbrochen (vgl 1 Ob 215/09p). Die klagende Partei beantragte am 7. 5. 2010 die Fortsetzung des Verfahrens, die in diesem Verfahrensstadium vom Obersten Gerichtshof auszusprechen ist (RIS-Justiz RS0037225; RS0036655). Vor der Prüfungstagsatzung kann aber nur das Verfahren über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ad 1. Am 29. 8. 2008 wurde - nach Erhebung der Revision und der Revisionsbeantwortung - über das Vermögen der vormaligen Beklagten der Konkurs eröffnet (11 S 94/08x, LG Wiener Neustadt). Der bisherige Ausgleichsverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lentsch wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit den am 22. 12. 2008 und 22. 1. 2009 eingebrachten Anträgen beantragten die Kläger die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderungen seien im Konkurs ange... mehr lesen...
Norm: ZPO §164ASGG §76 Abs1ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Verstirbt der (vermeintlich) Pflegebedürftige während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens, ergibt sich die Fortsetzungsberechtigung nicht unmittelbar aus dem Bundespflegegeldgesetz, sondern aus § 76 ASGG. Nach Abs 1 dieser Bestimmung unterbricht der Tod des Klägers das Verfahren an sich in jeder Lage. Die Aufnahmeberechtigung richtet sich in einem solchen Fall nicht... mehr lesen...
Norm: IO §7KO §6KO §7ZPO §159ZPO §164ZPO §165
Rechtssatz: Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zuständig (hier: Aufnahme des Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof). Entscheidungstext... mehr lesen...