Norm
ZPO §164Rechtssatz
Parteihandlungen, die lediglich auf Feststellung, Aufrechterhaltung oder Beendigung der Unterbrechung abzielen, sind auch während des Stillstands zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Unterbrechung, Unterbrechungswirkung, UnterbrechungswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135529Im RIS seit
20.11.2025Zuletzt aktualisiert am
01.12.2025