Entscheidungen zu § 138 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2004/3/23 5Ob30/04d

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Entscheidung | OGH | 23.03.2004

TE OGH 2001/12/19 7Ob306/01b

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Entscheidung | OGH | 19.12.2001

TE OGH 1994/5/19 8ObA226/94

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Entscheidung | OGH | 19.05.1994

TE OGH 1989/11/29 3Ob570/89

Entscheidungsgründe: Nicht mehr strittig ist im Revisionsverfahren, daß die klagende Partei der zweitbeklagten Partei im Jahr 1986 Holz zum angemessenen Preis von zusammen 653.281,26 S geliefert hat, worauf bisher nur 344.873 S bezahlt wurden, sodaß der Betrag von 308.408,26 S offen ist, sowie, daß der Erstbeklagte die persönliche Haftung für diese Schuld übernommen hat. Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren in dieser Höhe statt; die Abweisung eines Mehrbegehrens erwuchs in Rec... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.11.1989

RS OGH 1980/12/17 1Ob633/80

Norm: ZPO §138ZPO §463 Abs1
Rechtssatz: Wenn sich die Zusammensetzung des Berufungssenates nicht geändert hatte, ist nach Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens die Berufungsverhandlung nicht neu durchzuführen, sondern lediglich nach der gemäß § 463 Abs 1 ZPO auch im Berufungsverfahren geltenden Vorschrift des § 138 ZPO das Verfahren unter Benützung der Ergebnisse der früheren mündlichen Verhandlung fortzusetzen und zu beenden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1980

RS OGH 1972/9/14 6Ob59/72 (6Ob60/72), 4Ob100/72, 3Ob570/89, 8ObA226/94

Norm: ZPO §138ZPO §412ZPO §477 Abs1 Z2 D2a
Rechtssatz: Bei Eintritt eines Richterwechsels ist die mündliche Streitverhandlung gemäß § 412 ZPO neu durchzuführen. Die bloße Anwendung der Bestimmung des § 138 ZPO bildet keinen Ersatz für diese prozeßrechtliche Notwendigkeit. Die Richter, die das Urteil fällen - im Senatsprozeß gilt dies für jedes einzelne Senatsmitglied -, müssen an der gesamten mündlichen Streitverhandlung teilgenommen haben. Auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1972

RS OGH 1966/6/21 8Ob163/66, 5Ob45/69, 9ObA236/91, 4Ob542/95, 10ObS394/98h, 7Ob306/01b, 8Ob45/02d, 5O

Norm: ZPO §138ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538
Rechtssatz: Der Beweiswert der unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufnahmsgrundes des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO angebotenen Beweismittel ist im Rahmen einer nach § 538 ZPO zu treffenden Entscheidung nicht zu überprüfen, wohl aber ist bei dieser Entscheidung zu untersuchen, ob die Klagsvoraussetzungen der Wiederaufnahmsklage, daher auch die des Wiederaufnahmsgrundes nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO nach den Klagsbehauptun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.06.1966

RS OGH 1957/11/27 7Ob536/57, 6Ob350/64, 2Ob242/82

Norm: ZPO §138ZPO §235 Abs2 AZPO §261 Abs6ZPO §412 Abs2
Rechtssatz: Die Prozeßüberweisung führt nicht zu einer Neudurchführung der Verhandlung; der Beklagte braucht daher seinen bereits erklärten Widerspruch gegen die Klagsänderung nicht zu wiederholen. Entscheidungstexte 7 Ob 536/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 7 Ob 536/57 Veröff: JBl 1958,312 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1957

Entscheidungen 1-8 von 8