Norm: ZPO §116 II ZPO § 116 heute ZPO § 116 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Voraussetzungen für die Bestellung eines Kurators zur Vertretung der Partei, der ein Bestandvertrag gerichtlich gekündigt wird. Die Bestellung kann nicht mit Nichtigkeitsklage angefochten werden.
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