Die beklagte GesmbH befindet sich in Liquidation. Zu ihren Liquidatoren sind der Kläger und Walter H gemeinsam bestellt. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, daß ein zwischen ihm und der beklagten Partei am 19. Juni 1979 beurkundeter Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 233 KG P aufgehoben sei. In der Klage wird nicht angegeben, wer für die beklagte Partei vertretungsbefugt sei und wem die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung zuzustellen wäre. Klage und Ladung zur ersten... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90 ZPO §102 ZPO §103 Abs3 ZPO §105 ZPO §106 GmbHG § 90 heute GmbHG § 90 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 GmbHG § 90 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §105 ZPO § 105 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz:
Schriftstücke an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes sind an das nach dem Gesetz oder der Satzung vertretungsbefugte Organ zuzustellen. Die Zustellung ist schon dann wirksam, wenn sie an ein gemäß § 105 f ZPO zur Annahm... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Z1 ZPO §101 ZPO §105 GmbHG § 4 heute GmbHG § 4 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2018 GmbHG § 4 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2013 GmbHG § 4 gültig von 01.01.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6 ZPO §105 AußStrG § 6 heute AußStrG § 6 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 6 gültig von 26.04.2017 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 6 gültig von 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §105 ZPO § 105 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz:
Auf Zustellungen im Verwaltungsverfahren ist § 105 ZPO analog anzuwenden. Auf Zustellungen im Verwaltungsverfahren ist Paragraph 105, ZPO analog anzuwenden.
Entscheidungstexte 3 Ob 490/... mehr lesen...
Norm: ZPO §105 ZPO §125 ZPO §416 ZPO § 105 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 125 heute ZPO § 125 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 416 heute ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Einwendungen der gekundigten Partei (Land Steiermark) als verspätet zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und ihm aufgetragen, über die Einwendungen das gesetzmäßige Verfahren einzuleiten. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der kundigenden Parteien nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die klagenden Parteien haben in ihrer Aufkündigung ausdrückli... mehr lesen...
Norm: ZPO §105 ZPO § 105 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz:
Zustellungen zu eigenen Handen an Behörden werden nicht durch Entgegennahme in der Einlaufstelle bewirkt. Es muß vielmehr an den Vorsteher der Behörde oder an den zur Empfangnahme berechtigten Vertreter zugestellt werden.
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Norm: ZPO §105 ZPO § 105 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz:
Die gegen eine mehrere Ortsgemeinden umfassende Pfarrgemeinde eingebrachte Klage muß sämtlichen Ortsgemeinden zugestellt werden, die zur Vertretung der Pfarrgemeinde berufen sind.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...