Entscheidungen zu § 105 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 1981/9/16 1Ob715/81

Die beklagte GesmbH befindet sich in Liquidation. Zu ihren Liquidatoren sind der Kläger und Walter H gemeinsam bestellt. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, daß ein zwischen ihm und der beklagten Partei am 19. Juni 1979 beurkundeter Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 233 KG P aufgehoben sei. In der Klage wird nicht angegeben, wer für die beklagte Partei vertretungsbefugt sei und wem die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung zuzustellen wäre. Klage und Ladung zur ersten Ta... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1981

RS OGH 1981/9/16 1Ob715/81, 9ObA258/99b

Norm: GmbHG §90ZPO §102ZPO §103 Abs3ZPO §105ZPO §106
Rechtssatz: Bringt der Liquidator einer GmbH gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft eine Klage ein, entsteht zwangsläufig eine Kollision seiner eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft; eine Zustellung der Klage an die beklagte Gesellschaft zu seinen Handen kann daher wirksam nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/81... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1981

RS OGH 1980/12/16 5Ob32/80

Norm: ZPO §105
Rechtssatz: Schriftstücke an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes sind an das nach dem Gesetz oder der Satzung vertretungsbefugte Organ zuzustellen. Die Zustellung ist schon dann wirksam, wenn sie an ein gemäß § 105 f ZPO zur Annahme befugtes Organ erfolgt ist, wobei dem Unterbleiben der direkten Adressierung an die juristische Person nicht die Bedeutung einer gesetzwidrigen Zustellung zukommt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1980

RS OGH 1979/12/12 3Ob138/79, 3Ob137/79

Norm: GmbHG §4 Z1ZPO §101ZPO §105
Rechtssatz: Der Sitz der Gesellschaft muß zwar mit dem Ort, an dem sie tatsächlich ihre Geschäfte betreibt, nicht übereinstimmen, doch wird dies in der Regel der Fall sein, insbesondere wenn die Gesellschaft überhaupt nur eine Betriebstätte oder ein Geschäftslokal besitzt; dessen Anschrift ist dem Registergericht bekanntzugeben und auch zu veröffentlichen. Unter dieser Anschrift sind grundsätzlich auch Zustellu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1979

RS OGH 1963/4/18 5Ob114/63 (5Ob115/63)

Norm: AußStrG §6ZPO §105
Rechtssatz: Im Falle der Geltendmachung einer Legalzession durch die Mag Abt 17 als Vertreterin des Fürsorgeverbandes gegenüber der Mag Abt 12 (mittelbare Bundesverwaltung) als Drittschuldnerin ersetzt die Zustellung eines Gerichtsbeschlusses an die Mag Abt 12 nicht die Zustellung an die Mag Abt 17. Entscheidungstexte 5 Ob 114/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1963

RS OGH 1956/11/14 3Ob490/56

Norm: ZPO §105
Rechtssatz: Auf Zustellungen im Verwaltungsverfahren ist § 105 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 490/56 Entscheidungstext OGH 14.11.1956 3 Ob 490/56 Schlagworte § 105 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036421 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1956

RS OGH 1951/2/14 2Ob97/51, 3Ob777/52, 1Ob657/90

Norm: ZPO §105ZPO §125ZPO §416
Rechtssatz: Wird eine an den Magistrat der Stadt Wien zuzustellende Entscheidung durch ein Versehen der Postorgane an eine andere als die nach ihrem Aufgabenkreis dazu berufene Abteilung oder Dienststelle des Magistrates zugestellt, so bewirkt dies keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte 2 Ob 97/51 Entscheidungstext OGH 14.02.195... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1951

TE OGH 1950/6/30 2Ob224/50

Das Erstgericht hat die Einwendungen der gekundigten Partei (Land Steiermark) als verspätet zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und ihm aufgetragen, über die Einwendungen das gesetzmäßige Verfahren einzuleiten. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der kundigenden Parteien nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die klagenden Parteien haben in ihrer Aufkündigung ausdrücklich den... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1950

RS OGH 1950/6/30 2Ob224/50

Norm: ZPO §105
Rechtssatz: Zustellungen zu eigenen Handen an Behörden werden nicht durch Entgegennahme in der Einlaufstelle bewirkt. Es muß vielmehr an den Vorsteher der Behörde oder an den zur Empfangnahme berechtigten Vertreter zugestellt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 224/50 Entscheidungstext OGH 30.06.1950 2 Ob 224/50 Veröff: SZ 23/213 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1950

RS OGH 1924/12/2 2Ob797/24

Norm: ZPO §105
Rechtssatz: Die gegen eine mehrere Ortsgemeinden umfassende Pfarrgemeinde eingebrachte Klage muß sämtlichen Ortsgemeinden zugestellt werden, die zur Vertretung der Pfarrgemeinde berufen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 797/24 Entscheidungstext OGH 02.12.1924 2 Ob 797/24 Veröff: 6/379 Schlagworte § 105 ZPO aufgehoben durch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1924

Entscheidungen 1-10 von 10