Norm: SGG §12 Abs1 ICSMG §28 Abs1 A
Rechtssatz: Der Höchstwert an Wirkstoff (THC) in Marihuana beträgt acht Prozent woraus eine Grenzmenge von zweihundertfünfzig Gramm resultiert; geringere Konzentrationen können bis zu 0,25 Prozent herabreichen, wobei in diesem Fall die Rohstoffmenge, aus der zwanzig Gramm THC gewonnen werden können, erst mit achttausend Gramm erreicht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 IGSGG §14aStGB §15 B3SMG §28 Abs1 ASMG §28 Abs2 A
Rechtssatz: Versuch des Inverkehrsetzens einer großen Suchtgiftmenge erst mit Verbringen des Suchtgiftes von seinem bisherigen Aufbewahrungsort zum Zweck, es in unmittelbarer Folge in die Verfügungsgewalt eines anderen gelangen zu lassen. Der bloße Besitz einer großen Suchtgiftmenge, die in Verkehr gesetzt werden soll, begründet nur den gegenüber § 12 SGG privilegierten Tatbestand ... mehr lesen...
Norm: SGG nF §12 Abs1 ICSMG §28 Abs1 ASMG §28 Abs2 ASMG §28b
Rechtssatz: Verschiedene Suchtgifte, mit denen im Zuge eines einheitlichen Tatgeschehens in einer dem § 12 Abs 1 SGG nF entsprechenden Weise verfahren wurde, sind zusammenzurechnen, weil es nach § 12 Abs 1 SGG nF, nur darauf ankommt, ob die einzelnen Suchtgifte insgesamt eine große Menge darstellen. Danach ist eine Aufspaltung in ein Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG nF (in Ansehung von ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter Ferdinand R***, Wolfgang Bernhard K*** und Peter Martin K*** zu Punkt I./1./ des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG aF, zu Punkt I./2./ des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG nF in der Erscheinungsform des Versuches nach § 15 StGB und der Angeklagte Walter Ferdinand R*** überdies zu Punkt II./1./ des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 SGG aF und zu Punkt II./2./ des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG nF schuldig erkannt. Nach dem Inhalt diese... mehr lesen...