Gründe: Mit Beschluss vom 2. März 2000, AZ 24 Bs 38/00, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Franz G***** gegen die von der Vorsitzenden des Schöffengerichtes - nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung durch den Obersten Gerichtshof amtswegig (§ 7 Abs 2 GRBG iVm § 193 Abs 5 zweiter Satz StPO) - beschlossene Fortsetzung der Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO fort. Mit Besc... mehr lesen...
Norm: GRBG §8 GRBG § 8 heute GRBG § 8 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
Eine Kostenentscheidung gemäß § 8 GRBG war nicht zu treffen, weil der Verteidiger in einem an den OGH gerichteten Schreiben auf Anfrage erklärt hat, in dieser Angelegenheit keine "Gebühren" zu beanspruchen. Eine K... mehr lesen...
Norm: GRBG §8 GRBG § 8 heute GRBG § 8 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
Nach dem GRBG kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe dem Beschwerdeführer tatsächlich für seine rechtsfreundliche Vertretung im Grundrechtsbeschwerdeverfahren Rechtsanwaltskosten erwachsen. Dem Bund ist d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10. November 1992 wurde (ua) gegen Gerhard H***** die Voruntersuchung wegen des Verdachtes des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB eingeleitet und ein schriftlicher Haftbefehl erlassen (S 3 c/I iVm ON 15/II). Mit dem Beschluß der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10. November 1992 wurde (u... mehr lesen...
Norm: GRBG §8 GRBG § 8 heute GRBG § 8 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
Voller Kostenzuspruch trotz nur teilweiser Stattgebung der Grundrechtsbeschwerde.
Entscheidungstexte 12 Os 42/93 Entscheidungstext OGH 22.04.1993 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §8 GRBG § 8 heute GRBG § 8 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
Im Fall der Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde entfällt im Hinblick auf § 8 GRBG eine Entscheidung über das Begehren auf Zuerkennung der Beschwerdekosten (15 Os 13/93). Im Fall der Zurückweisung einer unz... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1 GRBG §7 GRBG §8 StPO §180 Abs1 GRBG § 2 heute GRBG § 2 gültig ab 01.01.1993 GRBG § 7 heute GRBG § 7 gültig ab 01.01.1993 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §8 GRBG § 8 heute GRBG § 8 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
Liegen die vom Beschwerdeführer verzeichneten Kosten unter dem vom Bundesminister für Jusitz mit Verordnung vom 15.01.1993, BGBl 1993/15, festgesetzten Pauschbetrag, so können sie nur in der verzeichneten Höhe zuge... mehr lesen...