Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 LMG 1975

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS UVS Oberösterreich 1998/10/15 VwSen-240292/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Die gegenständlich relevanten Gebotsnormen der §§ 3 und 4 LMKV 1993 betreffen erkennbar die bloße Kennzeichnung von verpackten Waren, die für den Letztverbraucher bestimmt sind (vgl § 1 Abs.1 LMKV 1993). Sie haben ihre gesetzliche Grundlage im § 19 LMG 1975, der die Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen regelt und eine Verordnungsermächtigung enthält. Hingegen ermächtigt der § 10 LMG 1975 den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz besondere... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.10.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/03/11 VwSen-240290/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Tatbestandliche Handlungseinheit zum Unterschied vom Fortsetzungszusammenhang beim sogenannten fortgesetzten Delikt. Strafbemessung: Zusammenfassung der erstbehördlichen Einzelstrafen als Folge einer Zusammenfassung von Teilschuldsprüchen ist mit dem Verschlechterungsverbot des § 51 Abs6 VStG (?keine höhere Strafe?) durchaus vereinbar, weil insofern eine Gesamtbetrachtung und keine Einzelbetrachtung sinnvoll erscheint. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.03.1998

TE UVS Steiermark 1997/11/13 30.16-127/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1) am 4.2.1997 in seinem Betrieb in H, "Pfirsich Nektar" feilgehalten, obwohl sich nach einer Untersuchung bei der BALMU Graz folgendes Gutachten vom 12.3.1997 ergeben habe: Mit 1. Jänner 1995 ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) BGBl. Nr. 72/1993 i. d. dzt. g. F. in Wirksamkeit getreten. Bei der Warenprobe handelt es sich um verpackte Ware im Sinne der LMKV. Gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.11.1997

RS UVS Steiermark 1997/11/13 30.16-127/97

Rechtssatz: Eine Falschbezeichnung nach § 8 lit. f LMG liegt nicht vor, wenn bei einem (als solchen bezeichneten) Nektar lediglich der Hinweis auf den Mindestgehalt von Fruchtsaft, Fruchtmark oder einem Gemisch dieser Bestandteile: "Fruchtgehalt: mindestens ......%" fehlt (etwa in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sachbezeichnung). So muß sich die Eignung zur Irreführung nach dem klaren Wortlaut des § 8 lit. f LMG stets aus Angaben, aus der Form oder Aufmachung ergeben. Die Unterlassung v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.11.1997

RS UVS Oberösterreich 1995/04/27 VwSen-240103/2/Gf/Km

Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.04.1995

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