Entscheidungen zu § 96 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2006/4/4 14Os96/05g

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Entscheidung | OGH | 04.04.2006

RS OGH 1999/9/27 Ds9/99

Norm: RDG §57 Abs1RDG §101 Abs1StPO §96StPO §140
Rechtssatz: Ein Untersuchungsrichter, der im Zuge einer gerichtlichen Voruntersuchung (§ 96 StPO) sich nicht vergewissert, ob die von ihm angeordneten Untersuchungsmaßnahmen (hier: Gendarmerieerhebungen, Begutachtung durch Sachverständige) durchgeführt werden und den Akt monatelang kalendiert, überdies einen Hausdurchsuchungsbefehl postalisch an die Beschuldigten zustellt, ohne die für die Durchf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1999

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1977/9/13 11Os110/77

Norm: PresseG §23PresseG §24StPO §3StPO §96StPO §232 Abs2StPO §254
Rechtssatz: Der das Strafverfahren beherrschende Instruktionsgrundsatz, der es dem Gericht zur Pflicht macht, rechterheblichen Tatsachen auch dann nachzugehen, wenn weder der Ankläger noch der Beschuldigte darauf hingewiesen haben, gilt uneingeschränkt auch im Verfahren über die sogenannte Entgegnungsklage nach dem § 24 PresseG, bei dem es sich um ein Strafverfahren handelt. Dah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1977

RS OGH 1973/1/12 11Os191/72, 12Os90/77, 12Os53/79 (12Os54/79), Ds9/99, 14Os96/05g

Norm: StPO §3StPO §96StPO §206StPO §232StPO §254
Rechtssatz: Der Grundsatz der materiellen Wahrheit verpflichtet das Gericht von Amts wegen, dh von sich aus und ohne Anträge der Parteien abwarten zu müssen, alle wesentlichen Umstände zu prüfen und den wahren Sachverhalt festzustellen. Es gibt daher weder eine Beweislast im formellen Sinn noch eine gesetzliche Pflicht des öffentlichen Anklägers, für beweisbedürftige Tatsachen seinerseits den Bew... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1973

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