Entscheidungen zu § 74 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

21 Dokumente

Entscheidungen 1-21 von 21

TE OGH 2008/1/31 12Ns65/07s

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Entscheidung | OGH | 31.01.2008

TE OGH 2007/10/23 11Ns80/07i

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Entscheidung | OGH | 23.10.2007

TE OGH 2007/10/3 13Ns62/07g

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Entscheidung | OGH | 03.10.2007

TE OGH 2006/5/3 13Ns16/06s

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Entscheidung | OGH | 03.05.2006

TE OGH 2003/4/1 14Ns6/03

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Entscheidung | OGH | 01.04.2003

TE OGH 2002/11/28 15Ns21/02

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Entscheidung | OGH | 28.11.2002

TE OGH 2001/12/13 15Ns19/01

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Entscheidung | OGH | 13.12.2001

TE OGH 2001/1/9 14Ns18/00

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Entscheidung | OGH | 09.01.2001

RS OGH 2001/1/9 14Ns18/00, 13Ns62/07g, 11Ns80/07i

Norm: StPO §72 Abs2StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Hat das Oberlandesgericht bloß über Befangenheitsanzeigen eines Gerichtshofes I. Instanz zu entscheiden (§ 74 Abs 2 zweiter Halbsatz StPO), so stellt die persönliche und dienstliche Nahebeziehung der Richter des Oberlandesgerichtes zu dem durch die strafbare Handlung verletzten Richter noch keinen ausreichenden Befangenheitsgrund dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.01.2001

TE OGH 2000/10/23 13Ns17/00

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Entscheidung | OGH | 23.10.2000

RS OGH 1994/12/14 13Ns17/94 (13Nds119/94), 13Ns17/00, 13Ns17/94, 13Ns62/07g, 11Ns80/07i, 12Ns65/07s,

Norm: StPO §72 Abs1StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Der sich auf Grund durchaus unterschiedlichen Tätigkeiten bei einem Gerichtshof zweiter Instanz nicht unter allen Richtern gleichermaßen zwingend ergebende dienstliche schafft ebensowenig wie der kollegial persönliche Kontakt des dienstlichen Begegnungsverhältnisses für sich allein einen Grund, der objektiv die Eignung besitzt, Zweifel an der Unbefangenheit sämtlicher Richter zu wecken. Um die releva... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1994

RS OGH 1994/12/14 13Ns17/94 (13Nds119/94)

Norm: GOG §91StPO §15StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Vorliegendenfalls steht einerseits die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes über den Antrag des Subsidiaranklägers auf Einleitung der Voruntersuchung, andererseits die Entscheidung des OLG über die Aufsichtsbeschwerde nach § 15 StPO bzw über den Fristsetzungsantrag nach § 91 GOG heran. Demgemäß hat über die Ablehnung der Richter des OLG der OGH, über die Ablehnung der Richter des Landesg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1994

TE OGH 1990/8/23 12Ns20/90

Gründe: In der oben bezeichneten Strafsache, in welcher gemäß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 7.Dezember 1989, GZ 12 Os 149/89-6 (Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten) über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 2.Juni 1989, GZ 14 Vr 1340/85-413, zu entscheiden ist, macht der Angeklagte Dkfm. Peter W*** Ausgeschlossenheit des "gesamten" (Blatt 2 S 1 des Antrags... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.08.1990

RS OGH 1990/8/23 12Ns20/90, 14Ns6/03

Norm: GOG §22StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Wird Ausgeschlossenheit eines "gesamten" Gerichtshofes zweiter Instanz sowie "sämtlicher" (namentlich angeführter) Richter dieses Gerichtshofes geltend gemacht und werden letztere überdies wegen Befangenheit abgelehnt, so hat der OGH nur über die Ausschließung des "gesamten" Gerichtshofes zweiter Instanz (einschließlich des Präsidenten) und über die Zulässigkeit der Ablehnung von dessen Präsidenten zu befi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.08.1990

RS OGH 1990/6/13 11Ns8/90, 14Ns4/92, 12Ns17/92, 12Ns14/93, 13Ns11/93, 13Ns16/93, 15Ns16/93

Norm: StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Im Falle der gleichzeitigen Ablehnung eines Gerichtshofes erster Instanz und des übergeordneten Gerichtshofs zweiter Instanz hat dieser nach der abweislichen Entscheidung des OGH über die Zulässigkeit seiner Ablehnung über die Ablehnung des untergeordneten Gerichtshofs erster Instanz zu entscheiden. Entscheidungstexte 11 Ns 8/90 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1990

RS OGH 1989/11/9 13Ns23/89, 12Ns17/92, 15Ns19/01, 15Ns21/02

Norm: StPO §72StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Die Befangenheit des gesamten Gerichtshofs zweiter Instanz kann nur vorliegen, wenn bei so vielen der dort ernannten Richtern jene besonderen Umstände eintreten, die geeignete
Gründe: für Zweifel an ihrer vollen Unparteilichkeit und Unbefangenheit darstellen könnten, daß ein zur individuellen Entscheidung berufener Spruchkörper nicht gebildet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1989

RS OGH 1989/10/12 12Ns14/89

Norm: StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Abweisung von Anträgen auf Bekanntgabe der Aktenzahl, zu der über eine Ablehnungserklärung entschieden wird, welche Richter dem erkennenden Senat angehören und wer als Berichterstatter fungiert, weil es bei einer in nicht öffentlicher Sitzung ohne Beisein der Parteien zu fällenden Entscheidung ausreicht, daß der Einschreiter die entsprechende Information, deren Erteilung die Prozeßordnung auch gar nicht vorsieht,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1989

TE OGH 1987/11/10 15Ns21/87

Gründe: In der oben bezeichneten Strafsache lehnt der Privatankläger Dipl.Ing. Wilhelm P*** alle Richter des Bezirksgerichtes Wels auf Grund ihres "kollegialen und freundschaftlichen Nahverhältnisses" zum Beschuldigten "wegen der Vermutung der Befangenheit" ab; ebenso lehnt er "auf Grund der in den Konkursverfahren und im Strafverfahren sowie den sonstigen Nebenverfahren aufgetretenen und bewiesenen persönlichen Verbindungen und Verflechtungen aller oö. Richter und der herrschende... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1987

RS OGH 1987/9/25 Ds7/87, Ds1/88, Ds15/90, Ds2/91, Ds3/91

Norm: RDG §115 Abs2StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Zweck der Anordnung des § 74 Abs 2 StPO, auf den § 115 Abs 2 RDG verweist, soll der Einfluß der Stellung des Präsidenten des OLG als Organ der Justizverwaltung auf die ihm in dieser Eigenschaft unterstehenden Richter dieses Gerichtes bei der Entscheidung über die gegen ihn gerichtete Ablehnungserklärung ausgeschaltet werden. Die Entscheidung über die gegen den Vorsitzenden des Disziplinarger... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1987

RS OGH 1986/11/17 10Ns22/86, 15Ns21/87, 14Ns2/93, 13Ns16/95, 13Ns16/06s

Norm: StPO §74 Abs2
Rechtssatz: 1. Die Ablehnung des gesamten OGH ist unstatthaft. Einen solchen Antrag weist der OGH selbst als unzulässig zurück. 2. Betrifft ein Ablehnungsantrag mehrere Gerichtshöfe zweiter Instanz und die diesen unterstellten Gerichtshöfe erster Instanz, so entscheidet der OGH darüber auch in Ansehung jener Gerichtshöfe erster Instanz, die einem OLG unterstellt sind, dem eine örtliche Kompetenz in dieser Strafsache nicht zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1986

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