RS OGH 1990/6/13 11Ns8/90, 14Ns4/92, 12Ns17/92, 12Ns14/93, 13Ns11/93, 13Ns16/93, 15Ns16/93

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Veröffentlicht am 13.06.1990
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Norm

StPO §74 Abs2

Rechtssatz

Im Falle der gleichzeitigen Ablehnung eines Gerichtshofes erster Instanz und des übergeordneten Gerichtshofs zweiter Instanz hat dieser nach der abweislichen Entscheidung des OGH über die Zulässigkeit seiner Ablehnung über die Ablehnung des untergeordneten Gerichtshofs erster Instanz zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0097057

Dokumentnummer

JJR_19900613_OGH0002_0110NS00008_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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