Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 22. August 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Veronika P***** wegen des Vergehens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 39 Hv 42/11k des Landesgerichts Salzburg über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gem... mehr lesen...
Gründe: Gegenstand des beim Oberlandesgericht Wien anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist die Beschwerde des Einschreiters gegen die Abweisung seines Fortführungsantrags. In seinem Schriftsatz vom 13.08.2010 führt er ua aus, es sei zwar gegen die Entscheidung gemäß § 196 Abs 3 2. Satz StPO kein Rechtsmittel zulässig, dennoch sei der Oberste Gerichtshof dann zu befassen, wenn der Präsident als befangen erklärt wird oder wurde. Der Akt sei dem Obersten Gerichtshof vorzulegen, weil sowoh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer in der Strafsache gegen Hubert H***** wegen §§ 15, 107 Abs 1 StGB, AZ 13 Hv 177/08t des Landesgerichts für Strafsachen Graz (11 Bs 40/09d des Oberlandesgerichts Graz), über den Ablehnungsantrag des Hubert H*****, vertreten durch Dr. Martin Lichtenegger, Rechtsanwalt in Graz, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Graz ... mehr lesen...
Norm: StPO §63 Übs
Rechtssatz: A) § 63 StPO alt (vor 2008) B) § 63 StPO idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124387 Im RIS seit 13.03.2009 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Oktober 2006 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Danek und Hon. Prof. Dr. Kirchbacher als weitere Richter in der beim Geschworenengericht beim Landesgericht für Strafsachen Graz anhängigen Maßnahmensache wegen Unterbringung der Christine G***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB (§ 75 StGB), AZ 22 Hv ... mehr lesen...
Gründe: In der von Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 2005, GZ 28 Hv 121/00-1789, mit welchem der Antrag des Einschreiters auf Einbeziehung des Strafverfahrens in das Verfahren zum AZ 28 Hv 109/99 des Landesgerichtes Innsbruck abgewiesen worden war, erhobenen Beschwerde beantragte dieser die Delegierung dieses Verfahrens „an ein nicht involviertes Gericht“ (anderes Oberlandesgericht), weil „gegen das Oberlandesgericht Amtshaf... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 AStPO §74
Rechtssatz: Die pauschale Behauptung von Ablehnungsgründen nicht namentlich genannter Richter stellt keinen Delegierungsgrund dar. Erst wenn infolge festgestellter (§ 74 StPO) Befangenheit der Richter des Gerichtshofes eine Ratskammer zur Entscheidung über den Subsidiarantrag mit unbefangenen bei diesem Gericht ernannten Richtern nicht mehr besetzt werden kann, wäre eine Delegierung erforderlich. ... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Eine durch rechtskräftige Delegierung begründete Kompetenz kann nur im Weg einer abermaligen Übertragung der Strafsache aufgehoben werden. Entscheidungstexte 15 Os 14/04 Entscheidungstext OGH 04.03.2004 15 Os 14/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118700 ... mehr lesen...
Norm: StPO §43aStPO §63 Abs1StPO §63 B
Rechtssatz: § 43a StPO ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass er Anträge unvertretener Angeklagter umfasst. Hingegen tritt ein Fristenneulauf im Sinn dieser Gesetzesstelle nicht ein, wenn der Angeklagte während der gesamten ursprünglichen Frist bereits durch einen Verteidiger vertreten ist. Die Ansicht, jeder im Sinn des § 43a StPO gestellte Antrag wirke unterschiedslos fristverlängernd, hätte das Erg... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem der Oberste Gerichtshof über einen Delegierungsantrag (positiv oder negativ) abgesprochen hat, ist in den Prozessgesetzen nicht vorgesehen (vgl §§ 352 bis 363 StPO). Vielmehr kann bei geänderter Sachlage und
Begründung: ein neuer Delegierungsantrag gestellt werden, weil nur unter diesen Prämissen dem einen Delegierungsantrag ab... mehr lesen...