Entscheidungen zu § 462 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 1990/8/23 12Os92/90 (12Os93/90, 12Os94/90)

Norm: StPO §79StPO §80StPO §358StPO §462
Rechtssatz: Ebenso wie die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Zustellungen (EvBl 1974/147) fällt die hier damit einhergehende Prüfung, ob ein Strafverfahren durch Eintritt der Rechtskraft einer Strafverfügung zum Abschluß gelangt oder zufolge rechtzeitigen Einspruchs in das ordentliche Verfahren übergangen ist, in die von keinerlei Anträgen oder Beweismittelvorlagen der Parteien abhängige Amtspflicht des St... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.08.1990

RS OGH 1988/8/30 15Os105/88

Norm: StPO §285aStPO §462
Rechtssatz: Die Bezahlung einer Geldstrafe innerhalb offener (Rechtsmittelfrist oder) Einspruchsfrist ist gleichermaßen wie die Erklärung, eine Freiheitsstrafe sofort antreten zu wollen, regelmäßig als konkludente Erklärung eines (Rechtsmittelverzichts oder) Einspruchsverzichts zu verstehen, und zwar insbesondere dann, wenn sie durch die folgende Nichterhebung eines (Rechtsmittels oder) Einspruchs durch den Erklärenden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1988

RS OGH 1986/4/10 12Os55/86

Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3StPO §462
Rechtssatz: Nach einem Einspruch gegen eine Strafverfügung ist zwar der urteilsmäßige Ausspruch einer strengeren Strafe zulässig, doch gilt im Fall der Aufhebung einer Strafverfügung gemäß § 292 StPO für das neuerliche Verfahren das Verbot der reformatio in peius (§§ 290 Abs 2, 293 Abs 3 StPO), weshalb im (fortgesetzten) ordentlichen Verfahren keine strengere Strafe verhängt werden darf, als sie die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1986

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1933/7/3 5Os662/33

Norm: StPO §352StPO §462
Rechtssatz: Daß das Strafverfahren durch eine Strafverfügung rechtskräftig beendet wurde, schließt die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens rechtlich nicht aus. Entscheidungstexte 5 Os 662/33 Entscheidungstext OGH 03.07.1933 5 Os 662/33 Veröff: SSt XIII/59 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1933

RS OGH 1925/5/22 Os295/25

Norm: StPO §462
Rechtssatz: Rechtslage nach Zurückziehung eines gegen eine Strafverfügung erhobenen Einspruches. Entscheidungstexte Os 295/25 Entscheidungstext OGH 22.05.1925 Os 295/25 Veröff: SSt V/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0101760 Dokumentnummer JJR_19250522_OGH0002_00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1925

Entscheidungen 1-6 von 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten