Entscheidungen zu § 373 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1965/1/13 3Ob148/64

Norm: EO §1 Z8 IBEO §1 Z8 IIHStPO §373
Rechtssatz: Die Aufhebung einer Beschlagnahme durch das Strafgericht schafft als Maßnahme des öffentlichen Rechtes keinen Titel über privatrechtliche Ansprüche und stellt daher kein Erkenntnis im Sinne des § 1 Z 8 EO dar. Entscheidungstexte 3 Ob 148/64 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 148/64 EvBl 1965/242 S 353 = SZ 38/1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1965

TE OGH 1965/1/13 3Ob148/64

Die Ratskammer beim Landesgericht für Strafsachen Wien verfügte mit Beschluß vom 25. Februar 1962 die Aufhebung der Beschlagnahme von verschiedenen Gegenständen und ordnete bezüglich der davon noch in Verwahrung des Zollamtes Wien befindlichen Platinbrosche, zweier Golddukaten und eines Schecks über 500 sfr an, daß das Zollamt Wien diese Gegenstände an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien als Pflegschaftsgericht für Hans O. auszufolgen habe. Das Erstgericht bewilligte auf Grund eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1965

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