Gründe: Aus dem Akt 28 E Vr 2729/77 des Landesgerichtes Linz ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Johann A wurde am 16. September 1977 vom Gendarmeriepostenkommando Leonding dem Bezirksgericht Linz-Land angezeigt, weil er zwischen dem 8. und 10. Juli 1977 in Leonding drei Stück neben der Kremstalbundesstraße (B 139) eingegrabene Leitpflöcke im Gesamtwert von 270 S ausgerissen, zum Nachteil der Straßenmeisterei Linz weggenommen und in seiner Unterkunft verwahrt hat... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Abs1
Rechtssatz: Einstellung aus dem Grunde des § 42 StGB nach Vernehmung des Beschuldigten gemäß § 38 Abs 3 StPO hindert eine formlose Wiederaufnahme. Entscheidungstexte 13 Os 195/78 Entscheidungstext OGH 25.01.1979 13 Os 195/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0101161 ... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §363 Abs1 Z1StPO §480 Abs1
Rechtssatz: Die auch im bezirksgerichtlichen Verfahren (sinngemäß) anwendbare formlose Wiederaufnahme und Fortsetzung des Strafverfahrens ist nur dann zulässig, wenn die Einstellung gemäß § 90 StPO erfolgte "ehe eine bestimmte Person als Beschuldigter behandelt wurde". Der Begriff "Beschuldigter" ist dabei ausschließlich im Sinne des § 38 Abs 3 StPO zu interpretieren, wonach es lediglich darauf... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §363 Abs1 Z1StPO §480 Abs1
Rechtssatz: Die auch im bezirksgerichtlichen Verfahren (sinngemäß) anwendbare formlose Wiederaufnahme und Fortsetzung des Strafverfahrens ist nur dann zulässig, wenn die Einstellung gemäß § 90 StPO erfolgte "ehe eine bestimmte Person als Beschuldigter behandelt wurde". Der Begriff "Beschuldigter" ist dabei ausschließlich im Sinne des § 38 Abs 3 StPO zu interpretieren, wonach es lediglich darauf... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §90StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wurde der Verdächtigte noch nicht gemäß § 38 StPO vernommen, bedeutet ein Einstellungsbeschluss nach § 90 nur, dass weitere Vorerhebungen unterbleiben, das Verfahren kann gemäß § 363 Abs 1 Z 1 StPO unabhängig von Bedingungen und Förmlichkeiten eingeleitet und fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 9 Os 182/70 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §90StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wurde der Verdächtigte noch nicht gemäß § 38 StPO vernommen, bedeutet ein Einstellungsbeschluss nach § 90 nur, dass weitere Vorerhebungen unterbleiben, das Verfahren kann gemäß § 363 Abs 1 Z 1 StPO unabhängig von Bedingungen und Förmlichkeiten eingeleitet und fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 9 Os 182/70 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §311StPO §337StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ob ein prozeßrechtliches Verfolgungshindernis - hier: Verzicht auf Strafverfolgung - vorliegt, hat im geschwornengerichtlichen Verfahren der Schwurgerichtshof mit begründetem Erkenntnis zu entscheiden. Entscheidungstexte 9 Os 28/69 Entscheidungstext OGH 09.04.1970 9 Os 28/69 Veröff: EvBl 1970/372 S 642 ... mehr lesen...
Norm: StPO §311StPO §337StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ob ein prozeßrechtliches Verfolgungshindernis - hier: Verzicht auf Strafverfolgung - vorliegt, hat im geschwornengerichtlichen Verfahren der Schwurgerichtshof mit begründetem Erkenntnis zu entscheiden. Entscheidungstexte 9 Os 28/69 Entscheidungstext OGH 09.04.1970 9 Os 28/69 Veröff: EvBl 1970/372 S 642 ... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten U 344/53 des Bezirksgerichtes Greifenburg und 6 Bl 171/54 des Landesgerichtes Klagenfurt sowie 9 E Vr 477/53 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zufolge eines am 26. September 1952 nächst Greifenburg stattgefundenen Verkehrsunfalles, der die schwere Verletzung eines Verkehrsteilnehmers zur Folge hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 15. Oktober 1952 gemäß § 12 StPO beim Bezirksgericht Greifenburg den Antrag auf Ei... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Abs1 Z4StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Beginn des Fristenlaufes nach § 363 Abs 1 Z 4 StPO bei Verkündung des Urteiles. Entscheidungstexte 5 Os 861/54 Entscheidungstext OGH 10.09.1954 5 Os 861/54 Veröff: SSt XXV/69 = EvBl 1954/472 S 661 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0101164 ... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Abs1 Z4StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Beginn des Fristenlaufes nach § 363 Abs 1 Z 4 StPO bei Verkündung des Urteiles. Entscheidungstexte 5 Os 861/54 Entscheidungstext OGH 10.09.1954 5 Os 861/54 Veröff: SSt XXV/69 = EvBl 1954/472 S 661 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0101164 ... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §90StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenn eine bestimmte Personen als Verdächtiger gemäß dem § 38 Abs 3 StPO vernommen worden ist, bedarf es nach Rücklegung der Anzeige durch den Staatsanwalt der formellen Wiederaufnahme des Verfahrens nach den Bestimmungen des § 352 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 351/54 Entscheidungstext OGH 18.06.1954 5 Os 351/54 V... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §90StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenn eine bestimmte Personen als Verdächtiger gemäß dem § 38 Abs 3 StPO vernommen worden ist, bedarf es nach Rücklegung der Anzeige durch den Staatsanwalt der formellen Wiederaufnahme des Verfahrens nach den Bestimmungen des § 352 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 351/54 Entscheidungstext OGH 18.06.1954 5 Os 351/54 V... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Abs2 Z1 CStPO §48 Z1StPO §49 Abs1StPO §363 Abs1 Z1StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Abgrenzung zwischen Subsidiarantrag und bloßer Anregung auf Fortsetzung des Verfahrens. Entscheidungstexte 5 Os 896/53 Entscheidungstext OGH 01.09.1953 5 Os 896/53 Veröff: JBl 1954/9 S 230 = EvBl 1954/93 S 129 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Abs2 Z1 CStPO §48 Z1StPO §49 Abs1StPO §363 Abs1 Z1StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Abgrenzung zwischen Subsidiarantrag und bloßer Anregung auf Fortsetzung des Verfahrens. Entscheidungstexte 5 Os 896/53 Entscheidungstext OGH 01.09.1953 5 Os 896/53 Veröff: JBl 1954/9 S 230 = EvBl 1954/93 S 129 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2 CStPO §363 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Strafverfolgung muß auch dann vorbehalten werden, wenn die hinzugekommene Tat im volksgerichtlichen Verfahren zu verfolgen ist. Entscheidungstexte 5 Os 25/49 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 5 Os 25/49 Veröff: EvBl 1949/377 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs2 CStPO §363 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Strafverfolgung muß auch dann vorbehalten werden, wenn die hinzugekommene Tat im volksgerichtlichen Verfahren zu verfolgen ist. Entscheidungstexte 5 Os 25/49 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 5 Os 25/49 Veröff: EvBl 1949/377 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 363 Z 2 StPO gelten nicht für den öffentlichen Ankläger in dem Falle, wenn zu Unrecht eine auf eine öffentliche Anklage zu verfolgende Tat als eine solche angesehen wurde, die bloß auf Verlangen des Beteiligten bestraft werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 963/28 Entscheidungstext OGH 07.12.1928 5 Ob 963/28 Veröff: SSt VI... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 363 Z 2 StPO gelten nicht für den öffentlichen Ankläger in dem Falle, wenn zu Unrecht eine auf eine öffentliche Anklage zu verfolgende Tat als eine solche angesehen wurde, die bloß auf Verlangen des Beteiligten bestraft werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 963/28 Entscheidungstext OGH 07.12.1928 5 Ob 963/28 Veröff: SSt VI... mehr lesen...