Entscheidungen zu § 356 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2005/3/8 14Os131/04

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Entscheidung | OGH | 08.03.2005

TE OGH 1996/8/6 11Os82/96 (11Os83/96)

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Entscheidung | OGH | 06.08.1996

TE OGH 1991/6/20 12Os71/91

Gründe: Rudolf Michael L*****, geboren ***** 1958, verbüßt derzeit in der Strafvollzugsanstalt Garsten die mit Urteil des Kreisgerichtes Steyr vom 15.Juni 1989, GZ 12 Vr 17/89-91, verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das urteilsmäßige Strafende wurde unter Anrechnung der Vorhaft mit 25.Februar 1992 festgesetzt, die zeitlichen Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach § 46 Abs. 2 StGB waren am 25.Februar 1991 gegeben. Nach seiner Anhörung wurde L***** mit Beschluß des Kr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1991

RS OGH 1991/6/20 12Os71/91, 11Os82/96 (11Os83/96), 14Os131/04, 11Os122/12v (11Os123/12s, 11Os124/12p

Norm: StGB §46StPO §355StPO §356
Rechtssatz: Ein Beschluß über die bedingte Entlassung ist einem Strafurteil so ähnlich, daß eine analoge Anwendung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 356 StPO durchaus zulässig erscheint, allerdings unter Ausklammerung der Einschränkungen (Z 1 bis 3), die für die Zulässigkeit eines strengeren Schuldspruches auf eine bestimmte (deutlich höhere) Strafdrohung abstellen. Zwar kann die Prognose immer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1991

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1956/11/20 5Os828/56

Norm: StPO §352StPO §356
Rechtssatz: Bei der Verurteilung nach einem zu milden Strafgesetz und der Einstellung eines Strafverfahrens kann für den Beginn der Verjährungszeit nur der formelle Abschluß des Verfahrens maßgebend sein, dh so lange ein gerichtliches Verfahren formell anhängig ist, kann eine Verjährung nicht zu laufen beginnen. Entscheidungstexte 5 Os 828/56 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1956

RS OGH 1956/10/9 5Os956/56, 5Os1102/55 (5Os1103/55)

Norm: StGB §58StPO §352StPO §355StPO §356
Rechtssatz: Wird das Strafverfahren durch einen rechtskräftigen Freispruch oder durch Einstellung beendet, so beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen. Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Freispruch oder durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens zum Nachteil eines Angeklagten ist daher nur dann möglich, wenn die Strafbarkeit der Tat noch nicht durch Verjährung erloschen ist, w... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1956

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