Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian B***** (richtig:) jeweils mehrerer (richtig:) Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I), § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) und § 33 Abs 2 lit b FinStrG (III) schuldig erkannt. Danach hat er in K***** vorsätzlich (I) unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten eine Verkürzung von Einkommensteuer für die Jahre 2005 und 2006 um 7.410,49 Euro sowie von Umsatzsteuer für die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche des Angeklagten enthält, wurde Franz L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 iVm § 203 StGB idF BGBl 1989/242 (I./) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (II./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in L***** „I./ im Zeitraum von 1989... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil (das auch einen - fälschlich auf § 259 Z 3 StPO gestützten - Freispruch vom Vorwurf weiterer einschlägiger Delinquenz enthält) wurde Georg S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (A./), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde ua Patryk N***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (B) schuldig erkannt. Danach hat er (A) am 31. Dezember 2008 in St. Pölten im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Daniel G***** als Mittäter dadurch, dass dieser eine Pistole gegen Gustav T***** richtete und von ihm mit den Worten „Das ist ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 dritter und vierter Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 30. Mai 2008 in Graz Patricia R***** 1. mit Gewalt, indem er sich auf sie legte, sie niederhielt, ihre Beine auseinanderzwängte, sie würgte und ihren
Kopf: unter Anwendung von Körperkraft zu seinem Penis führte, d... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §281 Abs1 Z8 AStPO §345 Abs1 Z6StPO §345 ABs1 Z7
Rechtssatz: Die im schöffengerichtlichen Verfahren unter dem Aspekt einer Nichtigkeit begründenden Anklageüberschreitung nach neuerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beachtliche Warnfunktion des § 262 StPO wird im Verfahren vor dem Geschworenengericht durch die Fragestellung an die Geschworenen sichergestellt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...