Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der staatenlose Beschwerdeführer (BF) stellte am 04.10.2018 und 06.10.2018 per E-Mail eine Anfrage an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bei welcher österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland sein Fremdenpass verlängert oder erneuert werden könne, ohne nach Österreich einreisen zu müssen. Er gab auch an, dass derzeit ein Einreiseverbot gegen ihn bestehe. Nachdem dem BF am 10.10.2018 mitgeteilt wurde, dass aufgrund des bestehen... mehr lesen...