Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) reiste illegal in Österreich ein und stellte am 14.08.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge BFA) vom 23.02.2017 wurde der Asylantrag des BF abgewiesen, diesem kein subsidiärer Schutz als auch kein anderer Aufenthaltstitel gewährt, gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z.2 FPG erlassen und... mehr lesen...