Entscheidungen zu § 67 Abs. 2 FPG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE UVS Wien 2011/08/01 FRG/46/6476/2011

Über den Berufungswerber wurde mit Bescheid vom 16.9.1997 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt und der Berufungswerber nach Rumänien abgeschoben. Diesem Aufenthaltsverbot liegen Straftaten zu Grunde, wegen deren Begehung der Berufungswerber mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 27.8.1997 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 6 Monate bedingt, verurteilt worden war. Die Verurteilung bezieht sich auf die Straftaten der Gründung einer kriminelle... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 01.08.2011

RS UVS Wien 2011/08/01 FRG/46/6476/2011

Rechtssatz: Durch die mit dem FrÄG 2011 bewirkte Beschränkung der Verhängung unbefristeter Aufenthaltsverbote auf bestimmte in § 67 Abs 3 FPG angeführte Fallgruppen, die allesamt gegenständlich nicht zur Anwendung kommen, sind die (rechtlichen) Voraussetzungen für die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbots gegen den Berufungswerber weggefallen, weswegen seinem Antrag auf Aufhebung dieses Aufenthaltsverbots zu entsprechen war, ohne auf die Ausführungen im Berufungsschriftsatz erst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.08.2011

RS UVS Wien 2011/08/01 FRG/46/6476/2011

Rechtssatz: Seit Verhängung des gegenständlichen Aufenthaltsverbots sind bereits mehr als 10 Jahre vergangen, sodass auch eine Umwandlung in ein befristetes, maximal für die Dauer von 10 Jahren ausgesprochenes Aufenthaltsverbot nicht in Betracht kam. In diesem Zusammenhang wird allerdings noch angemerkt, dass eine solche Verkürzung der Dauer des Aufenthaltsverbots ohnedies nur in Anwendung des § 68 Abs 2 AVG in Betracht gekommen wäre und -  zumal der Unabhängige Verwaltungssenat Wien das g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.08.2011

TE UVS Burgenland 2006/05/12 166/10/06012

Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ mit dem angefochtenen Bescheid ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gegen den Berufungswerber nach den Bestimmungen des (zu dieser Zeit geltenden) Fremdengesetzes 1997 (FrG). Gleichzeitig schloss sie die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung aus und lehnte es ab, dem Berufungswerber einen Durchsetzungsaufschub zu erteilen.   Zusammengefasst erachtete die erstinstanzliche Behörde die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als geboten, weil d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 12.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/12 166/10/06012

Rechtssatz: Anders als zur Beurteilung der (sachlichen) Zuständigkeit der Berufungsbehörde war nach der hier relevanten Rechtslage (§ 91 Abs 1 FrG; wobei dies auch nach dem FPG so ist) für die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung eines fremdenpolizeilichen Bescheides der Wohnsitz im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides maßgeblich (vgl VwGH v 15 12 2004, Zl 2001/18/0230 mwH). Im Fall der örtlichen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde ist die Berufungsbehörde ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/05/09 166/10/06023

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 1-1011080/FRB/06 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Er reiste erstmals im Jahr 1990 als Tourist nach Österreich ein und nahm in *** bei seiner Schwester Unterkunft. Anschließend arbeitete er als Dekorateur, Tankstellenangestellter, Chauffeur sowie Vorarbeiter bei verschiedenen Unternehmen. Etwa ein Jahr nach seiner erstmalige... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/09 166/10/06023

Rechtssatz: Für die Entscheidung über einen Antrag auf ?sofortige Enthaftung, allenfalls unter Anwendung gelinderer Mittel gemäß §77 FPG? kommt dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Zuständigkeit nicht zu. Sollte der Unabhängige Verwaltungssenat im Falle einer noch andauernden Anhaltung gemäß §83 Abs4 FPG aussprechen, dass die weitere Anhaltung eines Fremden in Schubhaft nicht zulässig ist, so ist die Schubhaft durch Freilassung des Fremden gemäß §81 Abs1 Z2 FPG formlos aufzuheben. Diese ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.05.2006

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