Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige der Russischen Föderation, gelangten über ihnen unbekannte Länder in das österreichische Bundesgebiet und brachten am 23.11.2016 Anträge auf internationalen Schutz ein. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführer. Zu den Beschwerdeführern liegen keine EURODAC-Treffermeldungen vor. Laut Abgleichsbericht zur VIS-Abfrage wurden den Beschwerdeführ... mehr lesen...