Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid mit Schriftsatz vom 13.01.2021 Beschwerde. 2. Mit Schreiben vom 13.01.2021, eingelangt am 18.01.2021, legte die belangte Behörde den gegenständlichen Verfahrensakt – ohne von der Möglichkeit einer Beschwerdevorentscheidung Gebrauch zu machen - dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor und beantragte, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. 3... mehr lesen...