Norm: LiegTeilG §1VermG §39 Abs1
Rechtssatz: Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß § 39 Abs 1 VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden. Entscheidungstexte 1 Ob 40/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 1 Ob 40/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §897LiegTeilG §1
Rechtssatz: Wird die Grundstücksteilung auch als Bedingung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages vereinbart, ist in diesem Fall die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht anders zu beurteilen als in dem Fall, daß der Vertrag selbst bewilligungspflichtig wäre (MietSlg 40063). Entscheidungstexte 7 Ob 511/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 511/95 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vereinbarung vom 16.4.1975 verpflichtete sich Margarethe C gegenüber dem Kläger, einen Kaufvertrag über die durch den Teilungsplan des Dipl.Ing.Walter D aus dem Grundstück 809/1 abgeteilten Grundstücke 809/40 und 809/41 der EZ 262 KG Brunn an der Schneebergbahn zu einem Kaufpreis von S 1,220.000 abzuschließen. Jegliche anfallende Aufschließungskosten hatten zu Lasten des Klägers zu gehen. Mit Bescheid der Gemeinde Bad Fischau-Brunn vom 11.8.1975, Zl.610-276/1975, wur... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §928LiegTeilG §1LiegTeilG §2nö BauO §10nö BauO §14nö BauO §38
Rechtssatz: Da der Abgabenanspruch auf Zahlung eines Aufschließungsbeitrages mit der Bewilligung der Grundabteilung durch die Baubehörde entsteht und unabhängig vom Verkauf des neu geschaffenen Grundstückes nach der grundbücherlichen Grundstücksteilung fällig wird, handelt es sich bei Aufschließungsbeiträgen nicht um Abgaben, die mit der Errichtung und bücher... mehr lesen...