Norm
LiegTeilG §1Rechtssatz
Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß § 39 Abs 1 VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden.Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß Paragraph 39, Absatz eins, VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087600Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009