Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Gegenstand der Entscheidung des Rekursgerichtes bildeten nur die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung von Zinsen aus dem betriebenen Kapitalsbetrag. Nebengebühren sind aber gemäß § 54 Abs 2 JN bei der Berechnung des Wertes des Entscheidungsgegenstandes nicht zu berücksichtigen (vgl. JUS 1990/548; SZ 57/43 u.a.), weshalb der Entscheidungsgegenstand hier 50.000,-- S nicht übersteigt. Der Revisionsrekurs i... mehr lesen...
Begründung: 1.) Zur Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen Punkt 2 der zweitinstanzlichen Entscheidung (5 Ob 1512/92): Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31.1.1991, 24 Cg 21/90-40, wurde der nicht weiter begründete Antrag der Beklagten abgewiesen, "ihr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und eine ordentliche Verhandlung auszuschreiben." Dieser Beschluß wurde dem damaligen Beklagtenvertreter (einem im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt) am... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 2.760 S und 2.300 S sA die Exekution gemäß § 294 a und wies den Antrag des Verpflichteten auf Gewährung der Verfahrenshilfe ab. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 2.760 S und 2.300 S sA die Exekution gemäß Paragraph 294, a und wies den Antrag des Verpflichteten auf Gewährung der Verfahrenshilfe ab. Das R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zahlung von S 3.016 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht wies mit Beschluß die Berufung der Beklagten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts zurück. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist brachte die Beklagte einen nicht anwaltlich gefertigten Schriftsatz beim Erstgericht ein, dem unter anderem zu entnehmen ist, daß sie den Beschluß des Berufungsgerichtes bekämpft und seine Beseitigung im Rechtsmittelweg anstre... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 564.981,17 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner "Seraphin P*** & Söhne KG Bauunternehmen" angeblich zustehenden Bezüge bewilligt. Die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erfolgte am 15.9.1987. An diesem Tag äußerte sich die "Seraphin P*** & Söhne Ges.m.b.H." nach § 301 EO, daß der Verpflichtete sc... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs3 FinStrG §35 Abs1 ZollG §21 Abs3 ZollG §48 FinStrG Art. 1 § 4 heute FinStrG Art. 1 § 4 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 FinStrG Art. 1 § 4 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs3 FinStrG §35 Abs1 ZollG §21 Abs3 ZollG §48 FinStrG Art. 1 § 4 heute FinStrG Art. 1 § 4 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 FinStrG Art. 1 § 4 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4 AußStrG §9 A2d ZPO §75 Z3 ZPO §84 I AußStrG § 4 heute AußStrG § 4 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 4 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...