Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ZPO §26ZPO §36AußStrG 2005 §4 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis eines während eines Außerstreitverfahrens erster Instanz (in welchem sich eine Partei durch jede eigenberechtigte Person vertreten lassen kann) emeritierten Rechtsanwalts bleibt bis zur Aufhebung der Vollmacht nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere durch Widerruf oder Kündigung (§§ 1020 f ABGB), weiterhin bestehen. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.März 1949 geborene Georg S*** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in den Jahren 1977 bis 1984 in Eisenstadt als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, indem er es unterließ, vollständige Umsatz-, Alkoholabgabe-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Vermögenssteuererk... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs1FinStrG §4 Abs2
Rechtssatz: § 4 Abs 1 und 2 FinStrG stellt nur auf die Änderung finanzstrafrechtlicher Vorschriften ab und kommt daher bei Gesetzesänderungen im außerstrafrechtlichen Bereich der Abgabenfestsetzung nicht zum Tragen. Entscheidungstexte 12 Os 13/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 12 Os 13/90 13 Os 20/20w ... mehr lesen...