Begründung: Das jetzt 5jährige Kind befindet sich seit 1994 zufolge pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs seiner Eltern in der Obsorge seiner Mutter und lebt seit der Trennung seiner Eltern bei der Mutter, die nach ihrer neuerlichen Verehelichung den Familiennamen ihres nunmehrigen Ehegatten annahm. Das Erstgericht untersagte der Mutter über "Antrag" des Vaters nach § 176 ABGB ("wem immer"), bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Änderung des Fa... mehr lesen...
Begründung: Das am 8.Dezember 1993 geborene Kind befindet sich seit der Scheidung seiner Eltern im Juli 1994 in Obsorge seiner Mutter. Mit rechtskäftigem Beschluß des Erstgerichts vom 4.Mai 1994 wurde der unterhaltspflichtigen Vater, den sonst keine Sorgepflichten treffen, zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 2.500 S verhalten. Das Erstgericht gab dem - mit verbesserter finanzieller Situation des Vaters begründeten - Antrag des durch seine Mutter vertretenen Kindes, dies... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 15 AußStrG kann im Revisionsrekurs keine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens mehr geltend gemacht werden (EFSlg 76.515, 70.377 ff, 67.456). Überdies hat schon das Rekursgericht zutreffend darauf verwiesen, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs im außerstreitigen Verfahren durch die Möglichkeit behoben wird, den eigenen Standpunkt als Neuerung im Rekurs vorzutragen (EFSlg 73.349 ua; zuletzt 1 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 15 AußStrG kann im Revisionsrekurs keine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens mehr geltend gemacht werden (EFSlg 76.515, 70.377 ff, 67.456). Überdies hat schon das Rekursgericht zutreffend darauf verwiesen, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs im außerstreitigen Verfahren durch die Möglichkeit behoben wird, den eigenen Standpunkt als Neuerung im Rekurs vorzutragen (EFSlg 73.349 ua; zuletzt 1 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Rekursgericht verneinte Verfahrensmängel erster Instanz können nach ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung auch im außerstreitigen Verfahren nicht mit Revisionsrekurs geltend gemacht werden (4 Ob 2367/96h u.v.a.). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:0060OB00067.97I.0320.000 Dokumentnummer JJT_19970320_OGH0002_0060OB0006... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.12.1941 geborene Kläger war nach Ausbildung zum Industrie- und Bürokaufmann in den letzten fünf Jahren als Taxiunternehmer ohne Beschäftigte in Wien tätig. Nach seinem medizinischen Leistungskalkül ist er nur mehr für leichte und mittelschwere Arbeiten ohne kniende Position, ohne schwere Hebe- und Trageleistungen in der normalen Arbeitszeit mit den üblichen Pausen geeignet. Die Hebe- und Trageleistungen sind auch gelegentlich mit bis zu 25 kg bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater legt mit seinem Schreiben ein ärztliches Gutachten vom 18.1.1993 samt Ergänzungsgutachten vom 12.7.1993 vor, in dem ihm eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird. Soweit darin eine Anfechtung des rekursgerichtlichen Beschlusses erblickt werden kann, ist sie unzulässig. Das Gutachten kann im Revisionsrekursverfahren wegen des Neuerungsverbotes nicht berücksichtigt werden (s EFSlg 67.459; 4 ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des Vergleichs vom 13.März 1991 zur Leistung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen von je 2.500 S für seine beiden in Obsorge ihrer Mutter befindlichen Kinder verpflichtet. Aufgrund von Anträgen des Vaters auf Unterhaltsherabsetzung und der Kinder auf Unterhaltserhöhung setzte das Erstgericht im ersten Rechtsgang mit Beschluß vom 13.Oktober 1994 die Unterhaltspflicht ab 1.Jänner 1992 bis auf weiteres neu fest. Das Rekursgericht bestimmte mit rechts... mehr lesen...
Begründung: Reinhard G***** war nach der Ermordung einer Prostituierten vor rund 20 Jahren zunächst in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und im Rahmen des Maßnahmenvollzuges zuerst in der Justizanstalt Mittersteig, dann im Psychatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartnerhöhe, sowie in der Justizanstalt Göllersdorf und schließlich im Landesnervenkrankenhaus Hall betreut worden. Anläßlich seiner bedingten Entlassung wurden ihm richterliche Weisunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher lediglich entgegengehalten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senates Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat (hier: Einholung eines ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Zu römisch eins.: Ein Anfechtung der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz im Kostenpunkt ist ausgeschlossen; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 5/37, 8/115 = SZ 67/215, 10 Ob S 2352/96x). Der Kostenrekurs war daher zurückzuweisen. Zu II.: Zu römisch zwei.: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung b... mehr lesen...
Begründung: Adrian L***** war aufgrund des anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Vergleiches vom 4.11.1993 verpflichtet, für seine bei der Mutter verbleibenden Kinder Peter, Andreas und Veronika je S 3.000,--, für die inzwischen volljährige Eva Maria S 3.600,-- und für Jakob S 2.400,-- an monatlichen Unterhaltsbeiträgen zu zahlen. Mit am 28.11.1995 eingelangtem Antrag begehrte Adrian L***** die Enthebung von seiner Unterhaltspflicht gegenüber Eva Maria sowie die Herabsetzun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 15.6.1993 bewilligte das Erstgericht als Prozeßgericht die bücherliche Anmerkung der auf Bestimmungen der AnfechtungsO gestützten Anfechtungsklage ob der Liegenschaft EZ 42 GB Untergaimberg im Sprengel des Bezirksgerichtes Lienz. Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 31.1.1996, 7 Ob 516/96-36, wurde die Anfechtungsklage abgewiesen. Am 13.5.1996 beantragte die Beklagte beim Prozeßgericht die Löschung der Streitanmerkung. Das Erstgericht bewi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2c AußStrG §14 C2d1 AußStrG §15 Z2AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2 AußStrG § 15 heute AußStrG § 15 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Das Rekursgericht hat Verfahrensergebnisse in deren Bedeutung für die anstehenden Rechtsfragen selbst kritisch zu prüfen. Unterbleiben eine solche Prüfung und damit auch jene Schlußfolgerungen, die a... mehr lesen...
Begründung: Der am 31.Mai 1981 geborene Unterhaltsberechtigte ist ein eheliches Kind. Die Ehe seiner Eltern wurde am 18.Mai 1990 einvernehmlich geschieden. Er lebt im Haushalt seiner Mutter, der auch die Obsorge zukommt. Mit Beschluß vom 11.Mai 1995 verpflichtete das Erstgericht den Vater, für seinen Sohn ab 1.März 1995 einen Unterhaltsbeitrag von insgesamt 5.500 S monatlich zu leisten. Am 14.Juli 1995 beantragte der Vater die Herabsetzung dieses Betrages und konkretisierte dieses... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ganz abgesehen davon, daß die in § 237 AußStrG vorgesehene Erstanhörung im selben Sachwalterschaftsbestellungsverfahren ohnehin schon stattgefunden hat (ON 2), könnte eine allfällige Nichtigkeit (SZ 65/84 = JBl 1992, 780) oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz, die vom Rekursgericht verneint wurde, im Revisionsrekurs nicht mehr geltend gemacht werden (EFSlg 70.385; 76.511; MietSlg 46.685 ua). Ganz abge... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin enterbte in ihrem Testament vom 5.Mai 1992 ihre Adoptivtochter (im folgenden Noterbin), weil sie sie seit Jahren im Notstand hilflos gelassen habe, und bestimmte ihren Sohn zum Erben, der die Erbschaft indes ausschlug (ON 36). Erbserklärte Erbin ist dessen Tochter, die Enkelin der Erblasserin. Die von der Noterbin - wegen der hohen Verschuldung des Sohns und der Möglichkeit einer Anfechtung der Erbsentschlagung durch Gläubiger des Sohns - beantragte un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn die Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen wurden. Aktenwidrig sind demnach Feststellungen, die auf einem bei der Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum beruhen, der aus den Prozeßakten selbst erkennbar und behebbar ist (Kodek in Rechberger, ZPO § 503 Rz 4 mwN). Daß Feststellungen in diesem Sinn aktenwidrig wären, behauptet die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht schloß das Verfahren gemäß § 193 Abs 3 ZPO bis zum Einlangen einer Urkunde (Ablichtung aus Postaufgabebuch zum Nachweis der Absendung eines Schreibens samt Beilage an die beklagte Partei). Fest steht, daß diese Urkunde vor Fällung des Urteiles beim Erstgericht einlangte und das Beweismittel in diesem Urteil auch verwertet wurde. Das Erstgericht gründete hierauf seine wesentliche Feststellun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß ist weder aktenwidrig noch nichtig. Der Rechtsmittelwerber führt auch nicht an, welche Feststellungen dem Akteninhalt widersprechen sollten; er meint nur, daß der ganze Beschluß aktenwidrig sei. Ebensowenig gibt er an, aus welchen Gründen der angefochtene Beschluß nichtig sein soll. Es ist auch nicht ersichtlich, daß das Rekursgericht gegen Verfahrensgrundsätze verstoßen hätte. Das Rekursge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine am 24.12.1992 im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Österreich, die beklagte Partei ein Unternehmen mit dem Sitz in Italien. Mit einem notariell beurkundeten Einbringungsvertrag vom 19.12.1992 wurde ein von einem Einzelkaufmann betriebenes Tischlereiunternehmen (im folgenden "Tischlereiunternehmen" genannt) mit dem sich aus der Einbringungsbilanz ergebenden Umfang in die klagende Partei eingebracht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht auf Grund eines Antrages vom 7.3.1985 laut Urteil des (vormals) Kreisgerichtes Wels vom 17.8.1988, 27 Cgs 15/88, und nachfolgenden Bescheides der beklagten Partei vom 3.4.1989 eine Berufsunfähigkeits- pension; dieser Pensionsberechnung lagen der Stichtag 1.4.1985 und 368 Versicherungsmonate bis zu diesem Stichtag sowie eine Bemessungsgrundlage gemäß § 238 ASVG von S 22.493,-, ein Grundbetrag im Ausmaß von 30 % und eine Steigerungsbetrag... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 3.7.1995 gegen die beklagte Partei ein Versäumungsurteil, weil keine Klagebeantwortung erstattet worden war. Nach Zustellung des Versäumungsurteils beantragte die beklagte Partei die Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung, holte die versäumte Prozeßhandlung nach und erhob hilfsweise Widerspruch gegen das Versäumungsurteil. Das Erstgericht wies den Wie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen im Gesamtausmaß von rund 97 ha, die zu einem genossenschaftlichen Jagdgebiet gehören. Die Antragsgegner waren Mitglieder einer Jagdgesellschaft. Diese war Pächterin des genossenschaftlichen Jagdgebiets und als solche seit zumindest drei Jahre bis 31.März 1993 jagdausübungsberechtigt. Zum bevollmächtigten Jagdleiter wurde der Erstantragsgegner bestellt. Die Antragsgegner sind auch Gesellscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO): Die Revisionswerberin hat die Nichteinholung eines weiteren, nämlich eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens, bereits im Berufungsverfahren erfolglos gerügt, sodaß diese Beweismittelübergehung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mit Erfolg neuerlich in der Revision gelte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozeßleitungspflicht des Erstgerichtes nach § 182 ZPO kann der Oberste Gerichtshof nach stRsp nicht wahrnehmen, wenn in der Berufung ein solcher Mangel nicht gerügt wurde (5 Ob 195/73; 2 Ob 670/87 uva), kann doch das Berufungsgericht Verfahrensmängel nur auf Rüge hin aufgreifen, so daß die Nichtberücksichtigung eines ungerügt gebliebenen Verfahrensfehlers durch das Gerich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zu allen anstehenden Verfahrensfragen den letzten Stand der Rechtsprechung berücksichtigt; dieser läßt sich - auch zur Klarstellung für das weitere Verfahren - übersichtsmäßig wie folgt zusammenfassen: 1. Ob über einen konkreten Rechtsschutzantrag im streitigen oder außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist, ist nicht nach der von der Partei bezeichneten Verfahrensart, sondern nach dem Wo... mehr lesen...
Begründung: Die von den Eltern des Minderjährigen am 17.8.1976 geschlossene Ehe wurde am 18.1.1990 gemäß § 55a EheG geschieden; seither steht der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen zu. Die von den Eltern des Minderjährigen am 17.8.1976 geschlossene Ehe wurde am 18.1.1990 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden; seither steht der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen zu. Schon 1984 hatten die Eltern mit der Gruppe „Sahaja Yoga“ Kontakt aufgenommen. Sie sorgten dafür, daß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Feststellungen des Erstgerichtes übernommen; es ist daher nicht richtig, daß es von den Feststellungen des Erstgerichtes abweichende Feststellungen getroffen hätte. Das Berufungsgericht setzt sich ausführlich mit den Einwendungen der Kläger gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes auseinander; inwiefern es damit gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstoßen haben sollte, ist nicht ers... mehr lesen...