Norm: StGB §15StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11FinStrG §13
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO setzt voraus, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Tat einem Strafgesetz unterzogen wurde, das darauf nicht anzuwenden ist, wogegen die versuchte Tat dem selben Gesetz zu unterstellen ist wie die vollendete, nämlich der durch sie verletzten materiellen Strafnorm. Erst bei der dem Subsumtionsvorgang nachgelagerten Stra... mehr lesen...
Norm: StGB §15StGB §34 Abs1 Z13StPO §281 Abs1 Z11FinStrG §13
Rechtssatz: Mit der im Zuge der Neufassung der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO durch das StRÄG 1987 erfolgten Aufnahme des zweiten Falles dieser Bestimmung in den Katalog der Nichtigkeitsgründe sollte die Möglichkeit geschaffen werden, (ohne Schmälerung des Anwendungsbereichs der Berufung) die fehlerhafte Beurteilung von Strafzumessungstatsachen im Nichtigkeitsverfahren zu relevieren. Die r... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §37 Abs1 litbStGB §15 C2StGB §164 Abs1
Rechtssatz: Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter das Verheimlichen oder Verhandeln zu ermöglichen. Ein Erfolg der Unterstützungshandlung ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 43/04 Entscheidungstext OGH 10.08.20... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31FinStrG §33
Rechtssatz: Beim Versuch der Abgabenverkürzung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuerklärung zu laufen. Entscheidungstexte 12 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 12.02.2004 12 Os 95/02 13 Os 118/18d Entscheidungstext OGH 13.03.2019 13 Os 118/18d Bei... mehr lesen...