Norm: ABGB §1152 B AngG §6 ASVG §162 Abs3 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 16.10.1967 bei der Beklagten als Schadens- und Großschadensreferent der Generaldirektion, Abteilung Elementarschaden, beschäftigt. Ab März 1971 wurde dem Kläger zur Durchführung seiner Erhebungstätigkeiten ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, für dessen Betrieb, Erhaltung und Wartung die Beklagte aufkam; für den PKW bestanden eine Vollkasko- und eine Rechtsschutzversicherung. Der Dienstwagen stand dem Kläger zur uneingeschränkten Privatnutzun... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIH ABGB §1152 A AngG §6 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit 1.11.1985 bei der Klägerin als Angestellter beschäftigt. Mit einer als "Aktenvermerk" überschriebenen Vereinbarung vom 15.7.1987 trafen die Parteien eine "Gehaltsregulierung" dahingehend, daß neben der kollektivvertraglichen Entlohnung eine schon bisher gewährte sogenannte "starre Zulage" von S 2.000,- ausgewiesen wurde (Punkt 1), die per 1.8.1988 und per 1.8.1989 je um weitere S 2.000,- erhöht werden sollte (Punkt 2). Weiters wurde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A AngG §6 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob die Klägerin im Sinne des § 27 Z 4 AngG berechtigt entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der beklagten Versicherungsanstalt mit Übereinkommen vom 22.12.1986 zum Leiter der Direktion für Industrie- und Großkundenbetreuung bestellt. Er erhielt für seine Tätigkeit ein Gehalt nach dem für Prokuristen geltenden Schema und für die Dauer seiner Tätigkeit als Leiter dieser Direktion ein Organisationspauschale von S 15.000 zwölf mal jährlich und einen Dienstkraftwagen mit dem Recht auf Privatbenützung. Am 20.2.1990 wurde der Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 AZG §5 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei P***** K*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Aa ABGB §1416 AngG §6 ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ABGB §... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1 ABGB §1152 D AngG §6 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. ... mehr lesen...
Norm: AngG §6 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459/1993
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Sonderzahlungen gebührt in der Regel nur dann, wenn er vertraglich (kollektivvertraglich) festgelegt oder durch regelmäßige Gewährung als konklud... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 28. März 1984 als programmgestaltender/journalistischer Mitarbeiter in der Verkehrsredaktion des Hörfunks der beklagten Partei beschäftigt. Weder sein tatsächliches noch sein vereinbartes Beschäftigungsausmaß überschritt die in § 17 Abs 5 RFG festgelegte Dauer von 4/5 des 4,3-fachen der wöchentlichen Normalarbeitszeit. Mit Schreiben vom 24. Jänner 1989 teilte die beklagte Partei mit, daß eine weitere Beschäftigung nach Ablauf der gesetzlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 A AngG §6 AVRAG §2f KollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXI Z6 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei, deren Komplementär die zweitbeklagte Partei ist, bis 4.7.1986 als Fernfahrer beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Daß die Entlassung nicht zu Recht erfolgte, ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig. Im Jahr 1986 bezog der Kläger einen Grundlohn von 13.300 S brutto monatlich und hatte bei einer Arbeitsleistung von über 12 Stunden pro Tag Anspruch auf Spesenersatz von 450 S. Eine Vereinb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 EStG §78 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erst- bis Fünftkläger waren bis Juli 1987 mit einem monatlichen Nettolohn zwischen S 9.000 und S 10.000 bei der D*** als Schiffsreiniger beschäftigt. Auch nach ihrer Kündigung durch die D*** arbeiteten sie im Wege der Personalbereitstellung unter Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zur Beklagten weiterhin als Schiffsreiniger. Für die Kläger war es ohne Belang, für wen sie arbeiteten; wichtig war ihnen nur, daß sie ihre Arbeit als Schiffsreiniger weit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 KollV für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten §12 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 31. Juli 1987 beim Beklagten beschäftigt. Am 12. April 1988 teilte sie dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei und der 1. Dezember 1988 der voraussichtliche Entbindungstermin sei. Am 6. Mai 1988 wurde die Klägerin vom Beklagten entlassen. Am 12. Dezember 1988 hat die Klägerin entbunden. Auf das Arbeitsverhältnis ist der am 21. Jänner 1985 zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund abgeschlossene... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der für die Fachgewerkschaft der Privatangestellten auftretende Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG (Floretta-Strasser, Handkommentar zum ArbVG 1025 und 1027). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl. Gamerith, Die besonderen F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Soweit die beklagte Partei als Revisionsgrund "unrichtige Sachverhaltsfeststellung" geltend macht, ist die Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt (§ 503 ZPO). Soweit die beklagte Partei als Revisionsgrund "unrichtige Sachverhaltsfeststellung" geltend macht, ist die Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt (Paragraph 503, ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend. Es reicht daher au... mehr lesen...
Norm: AngG §6 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459/1993
Rechtssatz:
Wird eine Leistung im Arbeitsvertrag ausdrücklich als frei widerruflich vereinbart, so bleibt der Charakter der Widerruflichkeit jedenfalls dann erhalten, wenn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 EStG 1972 §78 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 EStG 1972 §78 IPRG §44 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 22.11.1983 bis Ende Juni 1984 bei den Beklagten, die sich zur "A*** F*** B***, P***-H***-H***-W***" zusammengeschlossen hatten, als Maurervorarbeiter beschäftigt. Wie mit den anderen Arbeitnehmern hatten die Beklagten mit dem Kläger einen Auslands-Dienstvertrag abgeschlossen, der im Punkt 1.1 die Bruttobezüge enthielt und dessen Punkt 7.1 vorsah, daß von diesen Bruttobezügen die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG abgezogen werden. U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15.September 1949 bis 30. Juni 1985 als Angestellte beschäftigt und bezog zuletzt ein Gehalt von 8.102 S, eine Leistungsprämie von 348 S und eine "Sozialversicherungszulage" von 790 S. An Abfertigung wurde der Klägerin ein Betrag von 120.410 S ausgezahlt; unter Einbeziehung der Sozialversicherungszulage in die Berechnungsgrundlage ergäbe sich ein Abfertigungsanspruch von 129.360 S brutto. Die Klägerin war bei der Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. September 1983 als Gebietsleiter der beklagten Partei für den Vertrieb von Kaffee im Hotel- und Gastgewerbe und an Großverbraucher für einen örtlich genau umschriebenen Bezirk "Tirol-West" angestellt. Zu seinem Aufgabenberein !nehörte die Betreuung des bestehenden Kundenkreises und die Werbung von Neukunden. Dem Kläger wurden zwei (gemäß Punkt 2. des Vertrages vom 20. Juli 1983: drei) in diesem Arbeitsgebiet tätige "Frischdienstreisende"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist im Produktionsbetrieb der beklagten Partei in Enns als sogenannter "ständiger Arbeiter" beschäftigt. Die beklagte Partei, die ihre Zentrale in Wien hat, verfügt über zwei weitere Produktionsbetriebe in Hohenau und Leopoldsdorf. Ihre Rechtsvorgängerin, die S*** Zuckerfabriken Gesellschaft mbH, hatte schon vor dem Jahre 1975 in ihrem Werk Hohenau eine Darlehensaktion in der Form eingeführt, daß sie Firmendarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von zeh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. April 1976 bis 31. Juli 1983 bei der beklagten Partei als Versicherungsvertreter im Außendienst angestellt. Auf sein Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (im folgenden: KV) Anwendung, dessen § 6 folgende Bestimmungen enthält: Der Kläger war vom 1. April 1976 bis 31. Juli 1983 bei der beklagten Partei als Versicherungsvertreter im Außendienst angestellt. Auf sein Dienstverhältni... mehr lesen...
Norm: AngG §6 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459/1993
Rechtssatz:
Als angemessen kann im ORF im allgemeinen wohl nur ein der FBV entsprechendes Entgelt in Betracht kommen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...