Norm: AngG §20 III
Rechtssatz: Eine der Kündigung beigefügte Bedingung ist unzulässig, wenn ihre Erfüllung nicht ausschließlich vom Erklärungsempfänger abhängt. Eine unzulässige Bedingung hat die (relative) Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Der Erklärungsempfänger kann einer unzulässigen Bedingung nicht wirksam zustimmen, da sie dem zum Wesensgehalt der Kündigung gehörenden Bestimmtheits- und Gewißheitsgebot widerspricht. Eine Umdeutung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 VArbVG §101
Rechtssatz: Die einzige Möglichkeit, die Verschlechterung der Entgeltbedingungen rechtlich zulässig vorzunehmen, ist neben einer einvernehmlichen Vertragsänderung die Änderungskündigung,; nicht jedoch eine gegen den Betriebsrat gerichtete Klage auf Zustimmung zu einer mit einer Entgeltverminderung verbundenen "Versetzung". Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1159AngG §20
Rechtssatz: Der bloßen Unterfertigung kommt, wie dem Schweigen allein, grundsätzlich kein Erklärungswert zu. Die Unterfertigung eines Kündigungsschreibens durch den Dienstnehmer ist mangels festgestellter, darüber hinausgehender Parteienerklärungen im Zweifel nur als Empfangsbestätigung, nicht aber als Zustimmung zur Kündigung zu werten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 20 AngG I Allgemeines 1) Auslegung von Kündigungen 2) Rechtsnatur der Kündigung (Empfangsbedürftigkeit, Zustellprobleme) 3) Abgrenzungen a) zur Aussetzung b) zur einvernehmlichen Auflösung 4) Sonstiges II Wirkung der Kündigung III Bedingungen IV Teilkündigung V Änderungskündigung VI Widerruf/Zurücknahme der Kündigung VII Kündigung bei Vorliegen von Entlassungsgründen... mehr lesen...