Begründung: Der Kläger war vom 20. 3. 1978 bis 3. 12. 2004 als Maler und Anstreicher im Malerfachbetrieb des Erstbeklagten beschäftigt. Er erhielt anlässlich einer Weihnachtsfeier im Dezember 2003 vom Erstbeklagten eine Urkunde zur Anerkennung seines 25-jährigen Betriebsjubiläums für erwiesene Treue und wertvolle Dienste überreicht. Als weiteres „Dankeschön“ erhielt der Kläger vom Erstbeklagten eine Uhr sowie einen - von beiden Beklagten unterfertigten - Gutschein mit folgendem Text... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war schon vor dem 12. 10. 2004 Angestellter der Bank Austria Creditanstalt AG (in weiterer Folge: BA-CA). Durch den am 12. 10. 2004 stattgefundenen Austritt der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und dem gleichzeitigen Eintritt in den Verband Österreichischer Banken und Bankiers unterlag das Arbeitsverhältnis des Klägers zur BA-CA seit dem 12. 10. 2004 den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers (RIS-Ju... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. C***** L*****, vertreten durch Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. F***** M*****, 2. M***** GmbH, **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1991 bei der ÖBB beschäftigten Klägers ging 2003 aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 im Wege des Betriebsübergangs auf die ÖBB Infrastrukturbetrieb AG über. 2006 kam es dann aufgrund eines Zusammenschlussvertrags vom 18. 9. 2006 betreffend den Teilbetrieb „Sicher, Sauberkeit und Service“ zu einem Übergang des Klägers von der ÖBB Infrastrukturbetrieb AG auf die Beklagte. Im Rahmen seiner Beschäftigung bei der ÖBB bzw der Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten gab es Mitarbeiter, auf die der Kollektivvertrag für das graphische Gewerbe anzuwenden war. Diese Mitarbeiter wurden mit 1. 7. 1984 in den Geltungsbereich des Kollektivvertrages der papier- und pappeverarbeitenden Industrie übernommen. Grundlage für die Änderung der Kollektivvertragszugehörigkeit war eine „Betriebsvereinbarung", in der festgeschrieben wurde, dass mit Stichtag 28. 2. 1983 Rechte aus dem Kollektivvertrag für das grap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten werden seit 1991, damals auf Grund des hundertjährigen Bestehens des Unternehmens, Aktienoptionsrechte zugeteilt. Während im Jahr 1991 die Zuteilungen an alle Mitarbeiter erfolgte umfassten die späteren Zuteilungen nicht mehr sämtliche Mitarbeiter. Dem Kläger wurden in den Jahren 1994, 1995 und 1996 Aktienbezugsrechte zugeteilt. Er erhielt dazu 1994 folgendes Schreiben: "Sehr geehrter Herr W*****! Für Ihren Betrag zur positiven Ent... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich der getroffenen Feststellungen und des Ganges des Verfahrens wird auf die umfassende Darstellung in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. Hier wird nur das für das Verständnis des vorliegenden Aufhebungsbeschlusses Erforderliche hervorgehoben. Strittig ist im Rahmen des bisherigen (2.) Teilurteils nur mehr ein Betrag von EUR 11.878,44 = S 163.423,38 brutto sA an Überstundenentgelt, der abgewiesen wurde, weil eine Überstundenentlohnung nur bei abhängige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach § 6 des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst (KVA) bleibt dem Angestellten unter bestimmten Bedingungen die vereinbarte Folgeprovision auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes jener Folgeprovision gewahrt, auf die er bei noch aufrechtem Dienstverhältnis Anspruch hätte. Nach Paragraph 6, des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte gibt zwei ausschließlich durch Werbung finanzierte Gratiszeitungen heraus, die 47 mal jährlich bzw. einmal monatlich erscheinen. Die Beklagte hat keine Gewerberechtigung und ist weder Mitglied einer Fachgruppe der Wirtschaftskammer Steiermark noch des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger. Aufgabe des bei der Beklagten beschäftigten Klägers war es, Kunden zu akquirieren und mit ihnen Inseratenaufträge abzuschließen. W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 12. 1998 wurde zwischen dem Kläger und der Beklagten ein Dienstvertrag geschlossen, in welchem vereinbart wurde, dass der Kläger mit Wirkung vom 4. 1. 1999 - vorerst befristet auf 12 Monate - als Projektleiter im Bereich "Facility Management" für die Beklagte tätig werden sollte. Neben dem Kläger war ein zweiter Mitarbeiter in der Abteilung beschäftigt, sodass diese zwei Personen umfasste. Während diesem Mitarbeiter Vertrieb und die Vermarktung von S... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.3.1963 in der Drogerie (Detailgeschäft und Großhandel) der Beklagten als Drogist beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Das Entgelt des Klägers betrug zuletzt S 22.805,- monatlich zuzüglich einer Provision von 1,5 % des im Groß- und Einzelhandel mit Drogeriewaren - nicht jedoch mit Farben - erzielten Umsatzes einschließlich der Umsatzsteuer. 1991 veräußerte die Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.4.1980 bis 30.6.1994 als technischer Angestellter am Standort Linz beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Bei den im Jahre 1993 für den Bereich der eisen- und metallverarbeitenden Industrie, dem die beklagte Partei angehört, stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlungen wurde eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbart. Danach konnte anstelle der Ist-Gehaltserhöhung durch Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger begehrte S 1,393.323,20 brutto sA restliches Entgelt, Abfertigung und Urlaubsentschädigung; der Zweitkläger zuletzt S 1,638.055,94 brutto sA restliches Entgelt und Abfertigung. Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand nicht. Das Erstgericht sprach dem Erstkläger S 908.251,78 brutto sA und dem Zweitkläger S 1,021.596,73 brutto sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Infolge Berufung der beklagten Partei änderte das Berufung... mehr lesen...
Norm: AngG §8 I AngG §10 I AngG §10 III AngG §40 UrlG §6UrlG §12UrlG §16UrlG §17 AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 I AngG §10 III AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15.11.1992 bis 30.4.1994 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Sie wurde für eine Tätigkeit in einer Filiale der beklagten Partei im 10. Bezirk aufgenommen. Mit dem Filialleiter vereinbarte sie eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche sowie die Wochentage, an denen sie ihre Arbeit verrichten sollte. Darüberhinaus wurden Gehalt und Einstufung sowie ihr Tätigkeitsbereich in der Lagereinteilung festgelegt. Schließlich wurde m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Gemäß Punkt VI/2 des Dienstvertrages des Klägers ist Bemessungsgrundlage für den Ruhebezug da... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Übs AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 10 AngG Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 10, AngG I Allgemeines römisch eins Allgemeines II Folgeprovision römisch zwei Folgeprovision III Abgrenz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7.6.1994 wurde zu S 64/94 des Landesgerichtes Innsbruck über das Vermögen der klagenden Partei das Konkursverfahren eröffnet und der Klagevertreter zum Masseverwalter bestellt. Während des streitgegenständlichen Verfahrens wurde nach Abschluß eines Zwangsausgleiches am 14.12.1994 die Aufhebung des Konkursverfahrens gemäß § 157 KO verfügt. Der Klagevertreter wurde zum Sachwalter im Ausgleichsverfahren bestellt. Am 7.6.1994 wurde zu S 64/94 des Landesger... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben mit der Erstantragsgegnerin am 8.1.1994 einen bis 30.11.1998 befristeten Hauptmietvertrag über die Wohnung top 11 des Hauses U***** in Graz abgeschlossen. Der monatliche Bruttomietzins betrug S 9.846,44, wovon S 7.000,- (wertgesichert) auf den Hauptmietzins entfielen. Das Haus U***** wurde im Jahr 1930 errichtet, die verfahrensgegenständliche Wohnung allerdings erst in den 90er Jahren (auf Grund einer Baubewilligung vom 14.12.1990) durch e... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit der Erstantragsgegnerin am 8.1.1994 einen bis 30.11.1998 befristeten Hauptmietvertrag über die Wohnung top 11 des Hauses ***** abgeschlossen. Der monatliche Bruttomietzins betrug S 5.190,77, wovon S 4.000,-- (wertgesichert) auf den Hauptmietzins entfielen. Das Haus ***** wurde im Jahr 1930 errichtet, die verfahrensgegenständliche Wohnung allerdings erst in den 90er Jahren (auf Grund einer Baubewilligung vom 14.12.1990) durch einen Dachbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 5.7.1994, S 56/94-2, wurde der Konkurs über das Vermögen des Klägers eröffnet und der Klagevertreter zum Masseverwalter bestellt. Am 22.7.1994 erfolgte die Betriebsschließung, im Zuge derer gemäß § 25 KO alle Dienstnehmer ihren vorzeitigen Austritt erklärten. Der Konkurs wurde nach Zwangsausgleichsbestätigung am 5.7.1995 aufgehoben. Mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 5.7.1994, S 56/94-2, wurde der Konkurs ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Geschäftsführer der klagenden Immobilienmakler Gesellschaft mbH erfuhr von Absichten der Liegenschaftseigentümerin Anna A***** (im folgenden Verkäuferin), ihr Grundstück in H***** zu verkaufen, nahm Kontakt mit ihr auf und erhielt einen mündlichen, auf drei Monate befristeten Vermittlungsauftrag. Die Verkäuferin strebte einen Verkauf des Grundstücks um 600 S/m2 an. Dementsprechend sollte die Provision der klagenden Partei bei einem Kaufpreis von 600 S/m2 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 ABGB §914 AngG §10 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht: Der Kläger war vom 15.5. bis 30.9.1990 bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigt (ON 2 AS 4). In den vereinbarten Bereichsschutz (./A) fällt Dr. Urbanetz (ON 5 AS 27). Anerkannt sind: eine Provision von 16.534,05 S samt 4 % Zinsen seit 1.10.1990 aus dem Geschäftsfall Dr. G***** U*****(ON 26 AS 135) und 4.000 S Kilometergeld von samt 4 % Zinsen (ON 26 AS 137). Der als technischer Sachbearbeiter und Kundenberater bei der beklagte... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG (Floretta in Floretta-Strasser, HandkommzArbVG 1025 und 1027). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG, DRdA 1988, 311). Sowohl der Antragstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GI AngG §10 I ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Es trifft zwar zu, daß das Berufungsgericht im
Spruch: seines Aufhebungsbeschlusses über eine Differenz von S 6.216,72 formell nicht entschieden hat; dieser Teil der Entscheidung ist jedoch mangels eines entsprechenden Ausspruches gemäß § 45 Abs 4 ASGG iVm § 519 Abs 1 Z 2 ZPO unanfechtbar. Der Revision kann daher nur insoweit Beachtlichkeit zukommen, als sie sich gegen die Bestätigung der Abweisung eines Me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in dem von der beklagten Ordensgemeinschaft in I***** betriebenen Sanatorium vom 15.1.1974 bis 30.9.1992 als diplomierte Krankenschwester beschäftigt. Sie schied wegen ihrer anschließenden Pensionierung aus dem Dienstverhältnis aus. Die beklagte Partei ist nicht Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Bereits beim Einstellungsgespräch wurde die Klägerin darauf hingewiesen, daß wegen erheblichem Mangel an diplomierten Krankenpflege... mehr lesen...
Norm: AngG §10 III AngG §14 AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 14 heute AngG Art. 1 § 14 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...