Begründung: Der Kläger war vom 20. 3. 1978 bis 3. 12. 2004 als Maler und Anstreicher im Malerfachbetrieb des Erstbeklagten beschäftigt. Er erhielt anlässlich einer Weihnachtsfeier im Dezember 2003 vom Erstbeklagten eine Urkunde zur Anerkennung seines 25-jährigen Betriebsjubiläums für erwiesene Treue und wertvolle Dienste überreicht. Als weiteres „Dankeschön“ erhielt der Kläger vom Erstbeklagten eine Uhr sowie einen - von beiden Beklagten unterfertigten - Gutschein mit folgendem Text... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war schon vor dem 12. 10. 2004 Angestellter der Bank Austria Creditanstalt AG (in weiterer Folge: BA-CA). Durch den am 12. 10. 2004 stattgefundenen Austritt der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und dem gleichzeitigen Eintritt in den Verband Österreichischer Banken und Bankiers unterlag das Arbeitsverhältnis des Klägers zur BA-CA seit dem 12. 10. 2004 den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers (RIS-Ju... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. C***** L*****, vertreten durch Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. F***** M*****, 2. M***** GmbH, **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1991 bei der ÖBB beschäftigten Klägers ging 2003 aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 im Wege des Betriebsübergangs auf die ÖBB Infrastrukturbetrieb AG über. 2006 kam es dann aufgrund eines Zusammenschlussvertrags vom 18. 9. 2006 betreffend den Teilbetrieb „Sicher, Sauberkeit und Service“ zu einem Übergang des Klägers von der ÖBB Infrastrukturbetrieb AG auf die Beklagte. Im Rahmen seiner Beschäftigung bei der ÖBB bzw der ÖB... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IAngG §10 IAngG §10 IIIAngG §40UrlG §6UrlG §12UrlG §16UrlG §17
Rechtssatz: Eine Schmälerung einer Umsatzprovision im Krankheitsfall und Urlaubsfall, bei Pflegefreistellung und Dienstfreistellung ist unzulässig; eine derartige Vereinbarung ist unwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 2046/96g Entscheidungstext OGH 30.01.1997 8 ObA 2046/96g Veröff: SZ 70/20 ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IAngG §10 III
Rechtssatz: Vereinbarungen, bei denen die Höhe von Umsatzprovisionen von der vereinbarten Arbeitszeit abhängt, sind grundsätzlich zulässig. Eine Vereinbarung, wonach ein Halbtagsbeschäftigter die Hälfte der Umsatzprovision bekommt, die ein Ganztagsbeschäftigter erhält, ist daher völlig unbedenklich. Entscheidungstexte 8 ObA 2046/96g Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 10 AngG I Allgemeines II Folgeprovision III Abgrenzung Provision-Umsatzprovision-Gewinnbeteiligung IV Abrechnung und Durchsetzung des Provisionsanspruches European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102964 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 12.06.2012 mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §914AngG §10
Rechtssatz: Auslegung einer Provisionsvereinbarung unter Bedachtnahme auf kollektivvertraglichen Mindestlohn und der Überwälzung des Arbeitgeberrisikos Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12R213/01h. Diese ist nunmehr unter RW0000548 abrufbar. Entscheidungstexte 31 Ra 70/94 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIAngG §10 I
Rechtssatz: Zur Frage einer monatlichen Anteilsprovision, die widerruflich und auf ein Jahr befristet war - Wirksamkeit dieses Vorbehalts. Entscheidungstexte 9 ObA 362/93 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 9 ObA 362/93 Beisatz: § 48 ASGG (T1) Schlagworte SW: Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Provision, B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 20.4.1988 bis 15.10.1989 beschäftigt. Ab 1.7.1988 war er Betriebsleiter der Niederlassung I*****. Neben dem Monatsgehalt gebührte dem Kläger auf Grund der Zusatzvereinbarung vom 23.8.1980 zum Dienstvertrag eine Prämie von 2 % vom sogenannten "Deckungsbeitrag 2" der Niederlassung I*****, die sich auf 3 % erhöhte, wenn der "Deckungsbeitrag 2" 10 % oder mehr vom Umsatz betrug (der Deckungsbeitrag errechnet sich aus dem Umsatz un... mehr lesen...