Norm: AngG §1 Abs1 IVAngG §1 Abs1 VIIe
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Fahrlehrer gehört zu den höheren, nicht kaufmännischen Diensten im Sinne des § 1 Abs 1 AngG. Entscheidungstexte 10 ObS 211/98x Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 211/98x Veröff: SZ 71/106 Schlagworte SW: Angestellter; Arbeiter; höhere, nicht kaufmännische Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. November 1980 als sogenannte "Tagesmutter" mit der Betreuung des damals 5 Jahre alten Sohns der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom selben Tag hatten die Parteien vereinbart, daß die Klägerin eine Arbeitszeit von 24 Stunden einzuhalten habe. Nach Ablauf des Probemonats sollte ein auf einen Monat befristetes Arbeitsverhältnis beginnen, nach dessen Ende ein "reguläres Angestelltendienstverhältnis" in Kraft trete, f... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 VIIHGHAngG §1 Abs1HGHAngG §1 Abs2
Rechtssatz: Ist eine Hausangestellte Angestellte ex contractu, wurde das AngG lediglich zum Inhalt ihres Arbeitsvertrages; sie wurde damit aber keine Angestellte und ist einer Angestellten ex lege nicht gleichgestellt. Entscheidungstexte 9 ObA 163/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 163/87 Veröff: Arb 10714 = DRdA... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Abs1 II
Rechtssatz: Angestellteneigenschaft einer Stenotypistin, die halbtägig (acht bis zwölf Uhr von Montag bis Freitag) aufgenommen und in diesem Sinn beschäftigt wurde, wenn diese Arbeit ihre Erwerbstätigkeit ausschließlich in Anspruch genommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 12.01.1965 4 Ob 2/65 ... mehr lesen...
Norm: HausGG §28HGHAngG §1 Abs1
Rechtssatz: Die "Hauswirtschaft" ist gleichbedeutend mit Privatwirtschaft und hebt sich von einer allfälligen (selbständigen oder unselbständigen) Erwerbstätigkeit des Dienstgebers ab. Daher fallen auch "Hausgehilfen außerhalb der Hausgemeinschaft" bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unter das HausGG (zB Hausgärtner oder Haustischler). (ergangen zum HausGG 1920) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die beim beklagten Verein als Hausgehilfin und Bedienerin beschäftigt gewesene Klägerin begehrt die Bezahlung des restlichen Entgeltes. Das Erstgericht wies die Klage bis auf einen minimalen Zinsenbetrag ab. Nach seiner Meinung sei das Dienstverhältnis weder den Bestimmungen des Hausgehilfengesetzes noch jenen des Mindestlohntarifes für Hausgehilfen vom 1. März 1952, sondern den einschlägigen Bestimmungen des ABGB. unterlegen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstger... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1 Abs1
Rechtssatz: Das HausGG findet auf Hausgehilfen oder Bedienerinnen von juristischen Personen keine Anwendung. (ergangen zu HausGG 1920). Entscheidungstexte 4 Ob 78/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 78/57 Veröff: SZ 30/84 = EvBl 1958/102 S 162 = Arb 6785 = SozM IA/e,288 European Case Law Identifier (... mehr lesen...