Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter o. Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wolfgang B*****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf, wider die beklagte Partei IEF-Servic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ana P*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler & Dr. Gerd Grebenjak, Rechtsanwälte in L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nichtig nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO soll das Berufungsurteil sein, weil das Berufungsgericht die Ausführungen in der Berufung zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz nicht einmal sprachlich erfasst und somit im Ergebnis überhaupt nicht behandelt habe. Der Revisionswerber übersieht, dass eine inhaltlich verfehlte
Begründung: der Verneinung eines Verfahrensmangels keinen der drei in § 477 Abs 1 Z 9 ZPO geregelten F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Landesgerichts vom 14. 12. 1999 wurde über das Vermögen eines Fußballvereins der Konkurs eröffnet. Der Kläger, der im Hauptberuf Finanzbeamter ist, schloss am 1. 7. 1999 für die Spielsaison 1999/2000 bis 30. 6. 2000 mit diesem Verein eine mündliche Vereinbarung folgenden Inhalts: "1. Leistung des Spielers: Der Spieler verpflichtet sich, die Trainingseinheiten mit der Mannschaft zu absolvieren sowie bei allen Meisterschafts- und Freu... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7. 9. 1998 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 5. 1998 ab. Es stellte fest, dass die am 31. 8. 1946 geborene Klägerin in einem aufrechten Dienstverhältnis als Krankenpflegerhelferin in einem Geriatriezentrum beschäftigt ist u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 2. 2. 1998 auf Grund eines Inserates, worin sie einen "Mitarbeiter mit PC-Kenntnissen für Operatortätigkeit" gesucht hatte, beschäftigt; er wurde von der Beklagten als Arbeiter eingestuft. Der Kläger war mit Eingabearbeiten am PC, dem Versand von Computerausdrucken, der Kontrolle von Bestelllisten und Meldungen von etwa 100 Filialen, der Bildung von Gesamtsummen aus den Kassen-PC's der Filialen, den Eintragungen in Formulare, der Ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 7. 1946 geborene Kläger schloß 1967 eine qualifizierte Fachausbildung als Dekorateur nach dem Besuch einer 4-jährigen Fachschule für dekorative Gestaltung mit Prüfung erfolgreich ab. Seit damals bis zum 31. 5. 1998 war er in einem Möbel- und Einrichtungsunternehmen tätig. An seinem letzten Arbeitsplatz, einem von mehreren Filialbetrieben seines Arbeitgebers, führte er eine aus insgesamt drei Personen bestehende Gruppe von Dekorateuren. Er hatte se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Beklagten und ihren Arbeitnehmern wurde in den einzelnen Arbeitsverträgen jeweils die Anwendung der Dienstvorschriften der Beklagten, bestehend aus Dienstordnung, Besoldungsordnung und Pensionsordnung, vereinbart. Die Besoldungsordnung normiert auszugsweise folgendes (Beilage./1): "§ 4 Bezüge (1) Dem Bediensteten gebühren Monatsbezüge. (2) Der Monatsbezug der Kammerbeamten/Angestellten mit Pensionszusage besteht aus dem Gehalt und allfälli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.11.1944 geborene Kläger arbeitete nach Absolvierung der Pflichtschule und einer Kfz-Mechanikerlehre ohne Lehrabschlußprüfung von 1962 bis 1963 als Kfz-Mechaniker und kurz auch als Kfz-Schlosser. Nach dem Präsenzdienst war er von Oktober 1964 bis April 1965 wieder als Schlosser tätig. Von Mai bis Oktober 1965 arbeitete er als Schankbursch, danach bis 1972 wieder als Kfz-Mechaniker. Von 1972 bis 1975 arbeitete er als Nähmaschinenmechaniker und in den... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Abs1 IVAngG §1 Abs1 VIIe
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Fahrlehrer gehört zu den höheren, nicht kaufmännischen Diensten im Sinne des § 1 Abs 1 AngG. Entscheidungstexte 10 ObS 211/98x Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 211/98x Veröff: SZ 71/106 Schlagworte SW: Angestellter; Arbeiter; höhere, nicht kaufmännische Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17.11.1947 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Sie war von Mai 1978 bis Jänner 1995 als Pflegerin (Hilfsschwester) in einem Pflegeheim in der Schweiz beschäftigt. Zu den von ihr verrichteten Pflegediensten gehörten das Waschen der Patienten, das Neuverbinden der Wundflächen bei Wundliegen, die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, das Richten der Betten, Wechseln der Windeln, Reichen der Leibschüssel, Baden oder Duschen und Umbetten der Pati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 19.7.1943 geborene Klägerin besuchte die Pflichtschule und war von 1957 bis 1969 als Hilfsarbeiterin, von 1969 bis Mai 1993 als Stationsgehilfin und von Mai 1993 bis Dezember 1994 als Pflegehelferin berufstätig. Der Beruf des Pflegehelfers mit einer gegenüber dem bisherigen Stationsgehilfen erweiterten Ausbildung bzw einem erweiterten Berufsbild wurde durch das Bundesgesetz vom 28.6.1990, BGBl 449, geschaffen, mit dem das Bundesgesetz betreffend die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. November 1980 als sogenannte "Tagesmutter" mit der Betreuung des damals 5 Jahre alten Sohns der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom selben Tag hatten die Parteien vereinbart, daß die Klägerin eine Arbeitszeit von 24 Stunden einzuhalten habe. Nach Ablauf des Probemonats sollte ein auf einen Monat befristetes Arbeitsverhältnis beginnen, nach dessen Ende ein "reguläres Angestelltendienstverhältnis" in Kraft trete, f... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 VIIHGHAngG §1 Abs1HGHAngG §1 Abs2
Rechtssatz: Ist eine Hausangestellte Angestellte ex contractu, wurde das AngG lediglich zum Inhalt ihres Arbeitsvertrages; sie wurde damit aber keine Angestellte und ist einer Angestellten ex lege nicht gleichgestellt. Entscheidungstexte 9 ObA 163/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 163/87 Veröff: Arb 10714 = DRdA... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Abs1 II
Rechtssatz: Angestellteneigenschaft einer Stenotypistin, die halbtägig (acht bis zwölf Uhr von Montag bis Freitag) aufgenommen und in diesem Sinn beschäftigt wurde, wenn diese Arbeit ihre Erwerbstätigkeit ausschließlich in Anspruch genommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 12.01.1965 4 Ob 2/65 ... mehr lesen...
Norm: HausGG §28HGHAngG §1 Abs1
Rechtssatz: Die "Hauswirtschaft" ist gleichbedeutend mit Privatwirtschaft und hebt sich von einer allfälligen (selbständigen oder unselbständigen) Erwerbstätigkeit des Dienstgebers ab. Daher fallen auch "Hausgehilfen außerhalb der Hausgemeinschaft" bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unter das HausGG (zB Hausgärtner oder Haustischler). (ergangen zum HausGG 1920) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1 Abs1
Rechtssatz: Das HausGG findet auf Hausgehilfen oder Bedienerinnen von juristischen Personen keine Anwendung. (ergangen zu HausGG 1920). Entscheidungstexte 4 Ob 78/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 78/57 Veröff: SZ 30/84 = EvBl 1958/102 S 162 = Arb 6785 = SozM IA/e,288 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Die beim beklagten Verein als Hausgehilfin und Bedienerin beschäftigt gewesene Klägerin begehrt die Bezahlung des restlichen Entgeltes. Das Erstgericht wies die Klage bis auf einen minimalen Zinsenbetrag ab. Nach seiner Meinung sei das Dienstverhältnis weder den Bestimmungen des Hausgehilfengesetzes noch jenen des Mindestlohntarifes für Hausgehilfen vom 1. März 1952, sondern den einschlägigen Bestimmungen des ABGB. unterlegen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstger... mehr lesen...