Entscheidungsgründe: Der Kläger bemühte sich über ein Immobilienbüro um eine Wohnung, weil seine bisherigen Wohnverhältnisse nach einem dritten Kind nicht ausreichten. Das Immobilienbüro bot ihm eine Wohnung mit 68 m2 im zweiten Wiener Gemeindebezirk zum Kauf an. Zum Besichtigungstermin war die Wohnung noch bewohnt. Den vom Immobilienbüro vorgelegten Finanzierungsplan, wonach der Kläger Rückzahlungsraten in Höhe von S 7.000,-- bis S 8.000,-- für einen für den Wohnungsankauf aufzun... mehr lesen...
Begründung: Bis 30.Juni 1988 bestand in Österreich eine amtliche Erzeugerpreisregelung für Milch. Regelungsinstrument waren die aufgrund von § 1a Abs 1 PreisG erlassenen und als Rechtsverordnungen (SZ 62/72) zu beurteilenden Milchpreis-Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, dann für wirtschaftliche Angelegenheiten (hier im folgenden BMHGI). Ab 1.Juli 1988 traten an die Stelle der amtlich geregelten Preise "Richtpreise" für den Erzeugerpreis (§ 3 A... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte KG, deren Komplementärin die zweitbeklagte GmbH ist, trat im Jahr 1988 ihre Hauptmietrechte an Geschäftsräumlichkeiten in Wien 1, um S 17,000.000,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer an die protokollierte Firma Z***** T***** ab. Der klagende Immobilienmakler begehrt eine Provision von S 1,020.000,- für die Vermittlung der Veräußerung dieser Mietrechte sowie Einrichtungsgegenstände. Nach der mündlichen Provisionsvereinbarung seien 5 % des Entgeltes zuzü... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd8PeisG 1976 §1aPreisG 1976 §2 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 ... mehr lesen...
Begründung: Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie (im folgenden kurz BMHGI) hat u.a. folgenden Milchpreisverordnungen erlassen: 1. Die Verordnung vom 30.April 1982, betreffend Preisbestimmungen für Milch, Zl 36.560/1 III/VII/82, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr 101 vom 1.Mai 1982, in Kraft getreten am 1.Mai 1982, außer Kraft getreten mit 3.Juli 1983; 2. die Verordnung vom 1.Juli 1983, Zl 36.560/1 III/VII/83, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne der Bestimmungen des Kärntner Elektrizitätswirtschaftsgesetzes LGBl. 1978/77 (KEWG). Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes besteht der Unternehmenszweck der Beklagten in der entgeltlichen Abgabe elektrischer Energie an andere; sie hat gemäß § 13 Abs.2 KEWG eine einheitliche und gleichmäßige Versorgung der Abnehmer des ganzen Landes auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu erreiche... mehr lesen...
Norm: ABGB §917a PreisG 1976 §1PreisG 1976 §2 ABGB § 917a heute ABGB § 917a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Ob eine verwaltungsrechtlich normierte Preisregelung "zum Schutze eines Vertragspartners" erlassen wurde und daher auf den Einzelvertrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes, LGBl. 1979/22. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Gesetzes sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit einer Konzession gemäß § 4 Abs. 1 lit. a verpflichtet, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Tarifpreise zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Tarifpreisen mit jedermann innerhalb des Versorgungsgebiete privatrechtliche V... mehr lesen...
Norm: ARG §13a ÖZG 2003 §1PreisG 1976 §2PreisG 1976 §8 Abs1RabG §1 ARG § 13a heute ARG § 13a gültig ab 01.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2003 ARG § 13a gültig von 01.12.1995 bis 31.07.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 804/1995 ... mehr lesen...
Norm: PreisG 1976 §2PreisG 1976 §8V BMGU betr die Neuregelung der Handelsspanne im pharmazeutischen Großhandel allg
Rechtssatz:
Die Vertragsbestimmung "zur Summe aus Waren, Emballagen etc erfolgt ein Verarbeitungszuschlag von drei Prozent, soweit der Verkauf an Letztverbraucher erfolgt", verstößt nicht gegen die zitierte Verordnung und auch nicht gegen das PreisG 1976. Bei Ihrer Prüfung durch das Kartellgericht muß die Frage, wer im F... mehr lesen...
Norm: V des BMGU betr Neuregelung der Handelsspannen im pharmazeutischen Großhandel allgPreisG 1976 §2PreisG 1976 §8
Rechtssatz:
Die Vertragsbestimmung "zur Summe aus Waren, Emballagen etc erfolgt ein Verarbeitungszuschlag von 3 %, soweit der Verkauf an Letztverbraucher erfolgt", verstößt nicht gegen die zitierte Verordnung und auch nicht gegen das Preisgesetz 1976. Bei Ihrer Prüfung durch das Kartellgericht muß die Frage, wer im Fall... mehr lesen...